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ABDA-Mitgliederversammlung: Eigene Eckpunkte zum EU-Versandhandel

Foto: ABDA Noch Mitte Dezember hatten sich die ABDA und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getroffen, um über ein von den Apotheken gefordertes Versandhandelsverbot für die nicht in Deutschland ansässigen Versandapotheken zu diskutieren. Herausgekommen sind andere Alternativen und vermeintliche Verbesserungen für die Apotheker. Die Enttäuschung war groß, Spahn verkaufte das Ganze als Stärkung der flächendeckenden Versorgung. Die Apotheker haben in der letzten Woche (17. Januar) über die Ideen des Ministers beratschlagt. Der Punkt mit der Preisbindung bei den EU-Versandapotheken ist durchgefallen und eigene Eckpunkte sollen einfließen. Spahn kommentiert das auf twitter u.a. so: "Mit dem #ABDA Beschluss ist auch aus Sicht der #Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich. Das ist ein wichtiger Schritt."

(Foto: ABDA)



Und weiter twittert Spahn: "Wir brauchen in jedem Fall eine europarechtskonforme Lösung, daher werden wir die Vorschläge nun in Ruhe prüfen. Unser Ziel bleibt die flächendeckende Versorgung mit Apotheken im ganzen Land."

 

Spahn unterbreitete der Apothekerschaft im Dezember folgende Vorschläge: Die Rabatte auf 2,50 Euro pro abgegebener Arzneipackung bei den EU-Versandapotheken zu begrenzen. Kommt es zu einem Marktanteil der Versender im Rx-Bereich über fünf Prozent, sollen die Boni gedeckelt werden. Dafür sollen die Apotheker in Deutschland für ihre Nacht- und Notdienste mehr Geld erhalten. Bisher sind es 120 Mio. Euro, die in Nacht- und Notdienste gehen, die auf insgesamt 240 Mio. aufgestockt werden soll. Apotheken sollen dann rund 550 Euro für jeden Volldienst bekommen. Weitere 240 Mio. Euro sollen in einen Fonds kommen, um besondere Dienstleistungen der Apotheker zu vergüten. Welche das sein sollen, sollen Apotheker und Krankenkassen gemeinsam festlegen, im Gespräch sind Prävention und Arzneimittelsicherheit.

 

Mit den unteren Punkte sind die Apotheker auch einverstanden. "Wir haben uns damit intensiv auseinandergesetzt und begrüßen grundsätzlich seine Vorschläge zur Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Apotheken", fasst ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zusammen. Doch, dass EU-Versandapotheken Boni auch auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren können, ist weiterhin ein rotes Tuch.

 

Schmidt betont: "Daraus würde eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler halten wir weder politisch, rechtlich noch im Sinne der Patienten für zielführend. Wir fordern die vollständige Wiederherstellung der Preisbindung für alle an der Arzneimittelversorgung deutscher Patienten teilnehmenden Apotheken und Versandhändler. Die ABDA schlägt Eckpunkte vor zur Wiederherstellung der Preisbindung, zur Sicherung der patientennahen Arzneimittelversorgung und zur aktiven Gestaltung des digitalen Wandels im Gesundheitswesen. Wir werden damit in den nächsten Wochen in einen offenen Dialog mit den politischen Kräften über die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen eintreten."

 

Die Eckpunkte, die auf der ABDA-Mitgliedsversammlung beschlossen worden sind:

  1. Die Mitgliederversammlung fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung durch Präsenzapotheken und zur Gewährleistung des einheitlichen Apothekenabgabepreises zu treffen.
  2. Die Mitgliederversammlung spricht sich dafür aus, dass der nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, dass die Verbindlichkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in Deutschland erforderlich ist, und fordert die Bundesregierung auf, diesen Standpunkt – beispielsweise in gerichtlichen Verfahren – aktiv zu vertreten.
  3. Um diese Ziele zu erreichen, hält die Mitgliederversammlung die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen für geeignet und zwingend erforderlich.
  4. Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, mit denen die unter Ziffer 1 und 2 genannten Ziele erreicht werden können, hält die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, fest.

Als Maßnahmen werden dazu festgelegt:

  • Gewährleistung der Gleichpreisigkeit
  • Keine Veränderung des Anwendungsbereichs der Arzneimittelpreisverordnung
  • Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V (uneingeschränkte Geltung im GKV-Bereich)
  • Verbot der Gewährung von Boni in der GKV mit Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Krankenkassen
  • Verbot der Gewährung von Boni an Privatversicherte / Selbstzahler
  • Die Zuwendungsverbote sollen sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich verfolgbar sein.
Foto: ABDA 21.01.19
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