(Foto: ABDA)
Noch Mitte Dezember hatten sich die ABDA und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getroffen, um über ein von den Apotheken gefordertes Versandhandelsverbot für die nicht in Deutschland ansässigen Versandapotheken zu diskutieren. Herausgekommen sind andere Alternativen und vermeintliche Verbesserungen für die Apotheker. Die Enttäuschung war groß, Spahn verkaufte das Ganze als Stärkung der flächendeckenden Versorgung. Die Apotheker haben in der letzten Woche (17. Januar) über die Ideen des Ministers beratschlagt. Der Punkt mit der Preisbindung bei den EU-Versandapotheken ist durchgefallen und eigene Eckpunkte sollen einfließen. Spahn kommentiert das auf twitter u.a. so: "Mit dem #ABDA Beschluss ist auch aus Sicht der #Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich. Das ist ein wichtiger Schritt."
Spahn unterbreitete der Apothekerschaft im Dezember folgende Vorschläge: Die Rabatte auf 2,50 Euro pro abgegebener Arzneipackung bei den EU-Versandapotheken zu begrenzen. Kommt es zu einem Marktanteil der Versender im Rx-Bereich über fünf Prozent, sollen die Boni gedeckelt werden. Dafür sollen die Apotheker in Deutschland für ihre Nacht- und Notdienste mehr Geld erhalten. Bisher sind es 120 Mio. Euro, die in Nacht- und Notdienste gehen, die auf insgesamt 240 Mio. aufgestockt werden soll. Apotheken sollen dann rund 550 Euro für jeden Volldienst bekommen. Weitere 240 Mio. Euro sollen in einen Fonds kommen, um besondere Dienstleistungen der Apotheker zu vergüten. Welche das sein sollen, sollen Apotheker und Krankenkassen gemeinsam festlegen, im Gespräch sind Prävention und Arzneimittelsicherheit.
Mit den unteren Punkte sind die Apotheker auch einverstanden. "Wir haben uns damit intensiv auseinandergesetzt und begrüßen grundsätzlich seine Vorschläge zur Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der deutschen Apotheken", fasst ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zusammen. Doch, dass EU-Versandapotheken Boni auch auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren können, ist weiterhin ein rotes Tuch.
Schmidt betont: "Daraus würde eine für die deutschen Apotheken unzumutbare und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen vollkommen unkalkulierbare Wettbewerbssituation entstehen. Ausnahmeregelungen für europäische Versandhändler halten wir weder politisch, rechtlich noch im Sinne der Patienten für zielführend. Wir fordern die vollständige Wiederherstellung der Preisbindung für alle an der Arzneimittelversorgung deutscher Patienten teilnehmenden Apotheken und Versandhändler. Die ABDA schlägt Eckpunkte vor zur Wiederherstellung der Preisbindung, zur Sicherung der patientennahen Arzneimittelversorgung und zur aktiven Gestaltung des digitalen Wandels im Gesundheitswesen. Wir werden damit in den nächsten Wochen in einen offenen Dialog mit den politischen Kräften über die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen eintreten."
Die Eckpunkte, die auf der ABDA-Mitgliedsversammlung beschlossen worden sind:
Als Maßnahmen werden dazu festgelegt: