DocMorris-Urteil: Kein Grund zur Freude


DocMorris darf seine Marktplatz-Plattform nicht mehr vertreiben, hat das Karlsruher Landgericht beschlossen. Dr. Clemens Oberhammer und Jan Merkel der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher & Partners finden, dass das kein Grund zur Freude ist.

DocMorris wollte und will den Apothekenmarkt digitalisieren.

Entscheidung des Gerichts 

Der Hintergrund dazu ist, dass das Landgericht Karlsruhe am 8. Dezember entschieden hat, „dass die Marktplatz-Plattform, wie sie derzeit von DocMorris betrieben wird, unzulässig ist. Es sieht in der monatlich von den Partnerapotheken erhobenen Grundgebühr und den Transaktionsgebühren einen Verstoß gegen das Apothekengesetz“, informiert die Deutsche Apotheker Zeitung.

Einschätzung der Experten: Pyrrhussieg

Die beiden Branchenkenner betonen dagegen, dass die Entscheidung „ein weiterer Indikator dafür ist, dass das beste analoge Gesundheitssystem der Welt auf digitaler Ebene hinterherhinkt. Während stationäre Apotheken derweil die Entscheidung feiern, die ihrer Auffassung nach zur Eindämmung der Online-Marktmacht beiträgt, entpuppt sich der vermeintliche Gewinn womöglich als Pyrrhussieg.

So bieten Marktplätze wie DocMorris Individualapotheken die Möglichkeit, am Online-Markt zu partizipieren. Mit der Einführung des elektronischen Rezepts ist es keine Frage, ob, sondern nur in welchem Ausmaß sich der 50 Milliarden Euro schwere Rx-Markt in Richtung online verschiebt. 

Plattform nötig für digitale Services

Ohne Plattformen für Apotheken wird die Teilnahme an diesem mangels ausgefeilter E-Commerce-Fähigkeiten und eines professionellen Online-Auftritts jedoch gehörig erschwert. Das Risiko, dass reine Online-Apotheken den Markt komplett übernehmen, steigt durch das Verbot von Apotheken-Plattformen somit enorm. Der Befund: Wirtschaftliches Endstadium – das Apothekensterben wird nicht aufgehalten, sondern weiter beschleunigt.

Und auch aus Patientensicht ist das Karlsruher Urteil eher hinderlich: Services wie Last Miler oder Online-Bestellungen bei der Apotheke um die Ecke werden mindestens erschwert, wenn nicht gar verhindert. Stattdessen wenden wir uns also bei Risiken und Nebenwirkungen weiterhin per Telefon, Fax und Fußmarsch an unseren Apotheker.“

Die DAZ schreibt, dass „das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Es ist davon auszugehen, dass DocMorris Berufung gegen das Urteil einlegen wird.“

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