Meine Gesundheit @ EU
Gründe für den Datenraum
Gründe dafür sind, dass viele EU-Bürger:innen in andere EU-Länder reisen, dort arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Damit dieser europaweite Datenraum funktioniert, werden die nationalen Behörden mit der digitalen Service-Infrastruktur „MeineGesundheit@EU“ weiter vernetzt und angeschlossen werden. Dies soll für die Mitgliedstaaten verpflichtend sein.
Verordnungsvorschlag
Der in Kürze zu erwartende Verordnungsvorschlag zum EU-Gesundheitsdatenraum bildet die Grundlage für den ersten sektorspezifischen EU-Datenraum. Mit dieser Verordnung wird geregelt, EU-weit Daten effizient und sicher auszutauschen und die Gesundheitsunion entscheidend voranzubringen. Endlich, werden manche sagen. Die grenzüberschreitende Interoperabilität von Gesundheitsdaten soll verbessert sowie Datenschutz und Cybersicherheit sichergestellt werden. Ob das Projekt erfolgreich sein wird, hängt in großem Maße vom Vertrauen der EU-Bürger ab. Den EU-Bürger:innen soll es ermöglicht werden, grenzüberschreitend auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten zuzugreifen und über den Zugriff Dritter selbstbestimmt entscheiden zu können. Davon wird sich versprochen, bestehende Patientenrechte zu stärken und EU-Bürger:innen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten zu geben. Diese Daten sollen ausschließlich für gesetzlich definierte Zwecke, wie zum Beispiel für die Forschung, verwendet werden dürfen.
Zu dem Vorhaben gibt es auch eine Broschüre - dazu wird noch einmal erklärt:
“Die Gesundheitsversorgung hat für die EU-Bürgerinnen und -Bürger einen hohen Stellenwert. Viele von uns reisen auch in andere EU-Länder, arbeiten dort oder absolvieren dort eine Ausbildung. Es ist beruhigend zu wissen, dass für den Fall, dass Sie während Ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Land krank werden oder Notfallversorgung benötigen, in den europäischen Ländern elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste bereitstehen werden: Zum Schutz und zur Unterstützung von Reisenden können unter dem Label „Meine Gesundheit @ EU“ E-Rezept und Patientenkurzakten in Anspruch genommen werden.
Diese Dienste ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern in Europa, in ihrem Reiseland Gesundheitsdienstleistungen auf dieselbe Weise in Anspruch zu nehmen wie in ihrem Wohnsitzland – und zwar über einen neuen digitalen Kommunikationskanal. Dieser sichere Kanal ermöglicht eine Verbindung zwischen den nationalen elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) für den schnellen, sicheren und effizienten Austausch von Patientengesundheitsdaten.
Ihre personenbezogenen Daten werden stets gemäß den geltenden EU-Rechtsvorschriften und den aktuellen Praktiken in Ihrem Wohnsitz- wie auch in Ihrem Reiseland bearbeitet und geschützt. Außerdem sollte das medizinische Fachpersonal Sie vor dem Abrufen Ihrer Daten über Ihre Rechte aufklären. Die neuen elektronischen grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste werden bis Ende 2025 schrittweise in 25 EU-Ländern eingeführt. Aktuelle Informationen über die Länder, die diese Dienste bereits anbieten, finden Sie auf unserer Europa-Webseite. Diese Broschüre informiert darüber, was E-Rezept und Patientenkurzakten sind und wie man sie nutzt und davon profitiert.”
Die Broschüre finden Sie hier.
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