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Stillstand Health-Claims-Verordnung
Denn laut eines von den beiden Verbänden beauftragten Gutachtens besagt, dass “der aktuelle Stillstand im Widerspruch zum Zweck der Health-Claims-Verordnung steht, der darauf abzielt, die Verbraucher über die möglichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln aufzuklären.”
Lebensmittel vs. Arzneimittel
Weiter heißt es in dem von Prof. Dr. Udo Di Fabio angefertigtem Rechtsgutachten: "Die Untätigkeit der Kommission verletzt auch das Recht auf Gleichbehandlung der Hersteller chemischer Substanzen, deren Health Claims bereits bewertet wurden und der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. Solange die Lebensmittelhersteller aufgrund der unbefristeten Anwendung der Übergangsbestimmung praktisch von der Pflicht befreit sind, sich den Wirksamkeitsnachweis von der EFSA bestätigen zu lassen, verschaffen sie sich einen klaren Vorteil gegenüber den Unternehmen, die den Stoff als Arzneimittel auf den Markt bringen. Lebensmittel und Arzneimittel sind weder sachlich noch rechtlich vergleichbar."
Dr. Alexander Natz, Generalsekretär von Eucope, kritisiert, dass “… aktuell der Verbraucher völlig im Unklaren darüber gelassen wird, ob die konkrete gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Das Gutachten ist insofern eindeutig: Wenn es nicht möglich ist, eine bestimmte Angabe wissenschaftlich zu untermauern, darf diese Angabe gegenüber dem Verbraucher nicht verwendet werden."
Hintergrund:
Im Jahr 2007 ist die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Health-Claims-Verordnung (HCVO) mit klarem Ziel des Verbraucherschutzes in Kraft getreten. Die EU-Kommission wollte mit ihr einen europaweit einheitlichen Rahmen schaffen, um Verbraucher vor unbelegten und nicht genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen zu schützen. Die Implementierung der Verordnung sollte bis 2010 erfolgen. Bisher setzt die EU-Kommission seitdem die Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen zu pflanzlichen Stoffen und deren Zubereitungen in Lebensmitteln und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln aus. Nach wie vor gelangen so Produkte auf den Markt, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt sind. Darüber hinaus sind sie in ihrer Aufmachung (Packung, Aussagen, Inhaltsstoffe, Darreichungsform) Arzneimitteln sehr ähnlich. Verwechslung und Täuschung des Verbrauchers sind somit vorprogrammiert.
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