Spargesetz mit „Wumms“


Es ist amtlich: Die Apotheken müssen vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025 einen auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag zahlen.

Foto: ABDA

 

Nachdem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am Freitag, 11.11.22, im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist es seit dem 12. November 2022 in weiten Teilen in Kraft getreten.

Wann die Sparmaßnahmen greifen

Viele der Sparmaßnahmen greifen allerdings nicht unmittelbar. Das betrifft auch den Kassenabschlag, der zwei Jahre lang von 1,77 Euro auf 2 Euro je Rx-Packung erhöht wird. Dieser wird die Apotheken ab dem 1. Februar 2023 belasten – bis zum 31. Januar 2025.

Höherer Herstellerabschlag ab 1. Januar 2023

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Apotheken zudem einen erhöhten Herstellerabschlag an die Krankenkassen abführen. Er liegt für ein Jahr bei 12% des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ohne Mehrwertsteuer) statt bei bislang 7%. 

Zudem ist jetzt im Sozialgesetzbuch bestimmt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss spätestens bis zum 16. August 2023 in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken gibt. Bislang galt der längst verstrichene 16. August 2022 als Stichtag.

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