Beschlossenes Krankenhaustransparenzgesetz


Der Deutsche Bundestag hat am 19.10. das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz oder Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. 

Mehr Transparenz durch das sogeannte Krankenhaustransparenzgesetz soll ab Mai 2024 für Patient:innen herrschen. (Foto von James Haworth auf Unsplash)

 

Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist der geplante digitale interaktive Klinik-Atlas ein längst überfälliges Instrument, weil „Patientinnen und Patienten ein Recht haben zu erfahren, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Klinik-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten. Diese Transparenz ist längst überfällig und wird nun im Verbund mit unserer großen Krankenhausreform geschaffen...” 

Denn durch das Gesetz sind die Krankenhäuser dann verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert wiederum die Daten an das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das diese für das Verzeichnis aufbereitet.

Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreforn, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.

Diese Informationen sollen Transparenzverzeichnis aufgezeigt werden:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

 

Mehr zum Gesetz finden Sie hier.

 

Erhalten Sie jetzt uneingeschränkten Zugriff auf alle interessanten Artikel.
  • Online-Zugriff auf das PM-Report Heftarchiv
  • Aktuelle News zu Gesundheitspolitik, Pharmamarketing und alle relevanten Themen
  • 11 Ausgaben des PM-Report pro Jahr inkl. Specials
Mehr erfahren