DiGA: Neuer gematik-Leitfaden


Ab 2024 werden Versicherte die Möglichkeit haben, Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Dafür die gematik einen Leitfaden für DiGA-Hersteller erstellt.

Mehr Vernetzung von ePa und DiGA: Vorteile für die Behandlung werden sich davon versprochen, wenn alles klappt. (Foto von Luke Chesser auf Unsplash)

 

Die gematik betont, dass „das Vorteile für die Behandlung bietet, denn Arzt und Patient haben so relevante DiGA-Daten auf einen Blick.“ 

Um DiGA-Hersteller bei der Vorbereitung zu unterstützen, hat die gematik einen Leitfaden zusammen gestellt: Was ist zu beachten, was wird benötigt? 

Vom TI-Zugang, über die Bestellung einer SMC-B-org bis hin zu Informationen zur GesundheitsID: der Leitfaden möchte die DiGA-Hersteller darüber informieren.

In dem Leitfaden steht einleitend:

„Durch die DiGA-Verordnung (DiGAV) sind Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen verpflichtet, Daten aus der DiGA auf Wunsch des Nutzers in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen. Sofern der Nutzende den behandelnden Leistungserbringer zur Einsicht in die ePA berechtigt hat, kann der Leistungserbringer die versorgungsrelevanten DiGA-Daten aus seinem vertrauten Primärsystem einsehen, ohne eine DiGA-spezifische Schnittstelle bedienen zu müssen. Die Daten sollen in Form eines von der mio42 GmbH spezifiziertem DiGA-MIOs in die ePA eingestellt werden, können aber technisch auch in Form eines PDFs abgelegt werden. Da das Einstellen von Daten in die ePA aus dem DiGA-Backend heraus aktuell nur über einen Zugang zum geschlossenen Netz der TI, also über einen Konnektor in Verbindung mit einer sogenannten SMC-B DiGA (Smartcard, die einen Teilnehmer der TI eineindeutig identifiziert) möglich ist, müssen sich DiGA-Hersteller für die Umsetzung dieses Anwendungsfalls mit den entsprechenden Komponenten ausstatten. 

DiGA-Hersteller sind zudem verpflichtet, die Anmeldung an der DiGA über die von den Kassen bereitgestellten digitalen Identitäten der Versicherten (GesundheitsID) zu ermöglichen. Die GesundheitsID soll ein zentraler Zugang zu Anwendungen im Gesundheitswesen werden, indem sogenannte Identity Provider der Kostenträger die sichere Authentifizierung der Nutzer für die Anwendung übernehmen..."

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