EHDS: Auswirkungen auf die Arzt-Patienten-Beziehung?


Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) stellt die Ärzteschaft vor neue Herausforderungen. Die Bundesärztekammer (BÄK) ist besorgt um das „vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis sowie die ärztliche Schweigepflicht“.

Am EHDS und den Gesundheitsdaten scheiden sich die (ärztlichen) Geister. (Foto von Hush Naidoo Jade Photography für unsplash)

 

Das macht Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, Sorgen: 

„Der EHDS, so wie er jetzt geplant ist, wird erhebliche Auswirkungen auf uns alle haben – egal ob Ärzte, Psychotherapeuten oder Patienten. Auch wenn wir die Ziele des EHDS generell begrüßen, darf sich ein solcher Datenraum nicht negativ auf die Versorgung hierzulande auswirken. Das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis sowie die ärztliche Schweigepflicht sind hohe Güter, die wir unter keinen Umständen aufs Spiel setzen dürfen. Deshalb sprechen wir uns unter anderem für eine Opt-Out-Lösung für Patientinnen und Patienten aus. Auch den Praxen darf kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Eine Doppelstruktur parallel zu nationalen Lösungen lehnen wir ab.“

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt findet es zwar gut, dass Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken genutzt werden, aber: „Der Europäische Gesundheitsdatenraum wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn er Patienten und Ärzten deutliche Vorteile bietet. Ärzte haben nicht die Zeit für einen Nebenjob als Datenlieferanten für Forscher, Politiker und Entwickler von Produkten und Algorithmen. Die Übertragung eines Patientengesprächs oder einer Untersuchung in strukturierte Datensätze kostet Zeit, die für den Patientenkontakt fehlt und somit der Gesundheitsversorgung schadet. Das schlimmste Szenario aber wäre, wenn Patienten aus Angst vor dem Missbrauch ihrer Gesundheitsdaten nicht mehr ihren Arzt aufsuchen würden. Der EHDS muss sich das Vertrauen und die Akzeptanz der Patienten und der Ärzte erst verdienen. Dies erfordert auch den Einsatz geeigneter technischer Mittel, um Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.“

 

Im Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space/EHDS). Mit diesem Regelwerk sollen Patient:innen besseren und direkten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten – auch und vor allem grenzüberschreitend. Ebenso soll die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verbessert werden sowie Forschung und Industrie leichteren Zugang zu Gesundheitsdaten erhalten. Der Gesetzgebungsvorschlag wird derzeit intensiv von Europäischem Parlament und EU-Rat beraten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) haben den EDHS gemeinsam mit Europapolitikern und Verbänden am 28.3. diskutiert  — im Rahmen der Brüsseler „Morning Rounds“. 

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