Erste Details für digitale Identitäten


Das E-Rezept soll der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten. Noch allerdings ist das in der Praxis kompliziert. Daher stellt die Gematik erste Details für digitale Identitäten vor. Damit soll etwa die E-Rezept-App einfacher zu nutzen sein als aktuell mit der elektronischen Gesundheitskarte.

eGK Vorderseite, Fotocredit: gematik GmbH

Die Patientin geht zum Arzt, dieser verordnet ein Medikament und sie geht mit ihrem Smartphone in die Apotheke, um das Rezept einzulösen. Ganz ohne Papier. So sieht das Szenario der Zukunft aus. Denn tatsächlich läuft es in der Realität meist noch nicht so. Der Großteil der halben Milliarde ärztlicher Verordnungen jährlich wird nach wie vor auf Zetteln eingelöst.

Versicherte, die die neue papierlose Form nutzen wollen, müssen die E-Rezept-App der Gematik verwenden. Für diese wiederum brauchen sie sowohl eine elektronische Gesundheitskarte als auch eine PIN ihrer Krankenkasse und ein NFC-fähiges Smartphone. Viele kritisieren das als reichlich kompliziert.  

Die Folge, wie die „Deutsche Apotheker Zeitung“ online berichtet: Kaum jemand sei in der Lage, die App mit all ihren Funktionen zu nutzen und Ärztinnen und Ärzte, die elektronische Rezepte ausstellen, müssten den QR-Code ausdrucken. Das sei nur schwer vermittelbar, meinten unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Beide ließen den geplanten Rollout des E-Rezepts vorerst platzen. Sie wollten warten, bis ein niedrigschwelliger papierfreier Transportweg offenstehe.

Digitale Identitäten für Nutzung der E-Rezept-App

Neue Lösungsidee für mittelfristige Abhilfe: digitale Identitäten. Sie könnten eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte bieten. Das schreibt die Gematik in einer Pressemitteilung. Sie hat nun Details für die digitalen Identitäten veröffentlicht – als Grundlage für die Krankenkassen. Erste Krankenkassen werden bereits im Laufe dieses Jahres ihren Versicherten die digitale Gesundheits-ID anbieten, heißt es dort weiter. Ab dem 1.1.2024 seien sie dazu verpflichtet. Für Anwender:innen bleibt die Nutzung jedoch freiwillig. „Der Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen soll damit erleichtert und über das Smartphone intuitiver werden“, erläutert die Gematik. „Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einzuloggen.“ Bekannt sei das bereits aus vielen anderen Lebensbereichen, beispielsweise vom Zugang zum Bankkonto, Login zum Twitter-Account oder beim Entsperren des Smartphones.

Digitale Identitäten im Korsett des Datenschutzes

Damit die digitalen Identitäten vor Missbrauch geschützt sind, sieht die Gematik eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vor. „Dazu erfolgte eine einvernehmliche Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“, erläutert die Gematik. Mit den Datenschützern vereinbarte sie minimale Möglichkeiten: „In der veröffentlichten Spezifikation sind deshalb vorerst nur folgende Optionen zulässig: Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.“

Zukunftspläne der Gematik

Künftig soll eine noch komfortablere Anmeldung kommen, wenn es nach der Gematik und den Krankenkassen geht, damit digitale Anwendungen von möglichst vielen Menschen in Deutschland genutzt werden. Dazu gehörten beispielsweise die Optionen, auf Karten bei der Anmeldung zu verzichten und biometrische Merkmale zu nutzen. In vielen anderen europäischen Staaten werde dies ebenfalls so gehandhabt.

Diejenigen, die das E-Rezept in deutschen Arztpraxen bereits nutzen, sehen durchaus positive Punkte. „Alles in allem macht die verschlankte Administration beim E-Rezept für die MFA am Empfang heute bereits etwa drei Stunden pro Woche aus, das ist fast ein halber Arbeitstag“, sagte Peter Münster, Facharzt für Allgemeinmedizin, dem „Ärzteblatt“. Für ihn sei es eine knappe Stunde in der Woche. Das sei eingesparte Zeit, die er für die Patientenversorgung einsetzen könne.

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