Gemeinsame Entscheidung: Bessere Behandlungsergebnisse?


Im Auftrag des QWiG untersucht ein interdisziplinäres Team, ob eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Ärztin/Arzt und Patientin/Patient bei der Therapiewahl zu besseren Ergebnissen führen kann.

Allgemein ist ein Arzt-Patienten-Gespräch durchaus wichtig. (Foto von National Cancer Institute auf Unsplash)

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) arbeitet mit Wissenschaftler:innen und unter der Federführung der DARUM GbR in Köln zusammen.

Dafür prüft das Team den Nutzen von verschiedener Maßnahmen oder auch deren Kombination zur Unterstützung der gemeinsamen Entscheidungsfindung (partizipative Entscheidungsfindung = PEF oder Shared Decision Making = SDM) im Vergleich zueinander oder im Vergleich zum Standardvorgehen ohne Maßnahmen der PEF.

Dies geschieht im Hinblick auf patientenrelevante Endpunkte wie etwa „Gesundheitszustand“ oder „Lebensqualität“. Ergänzend werden auch solche Endpunkte berichtet, die bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung eine Rolle spielen, wie u. a. „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“ oder „Arzt-Patient-Kommunikation“.

Vorläufiges Ergebnis

Patientenrelevante Endpunkte wie etwa „Gesundheitszustand“ oder „Lebensqualität“ sind weder für den Einsatz von Entscheidungshilfen noch für andere Maßnahmen der partizipativen Entscheidungsfindung Vor- oder Nachteile.

In einer ergänzenden Betrachtung untersuchten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler PEF-bezogene Endpunkte wie „Einbindung des Patienten“ oder „Entscheidungskonflikt“. 

Dabei fanden sie für den Vergleich Entscheidungshilfen vs. Standardversorgung unter anderem bei den PEF-bezogenen Endpunkten „Wissen“, „richtige Einschätzung von Risiken“, „Arzt-Patient-Kommunikation“ und „Übereinstimmung zwischen informierter Präferenz und Entscheidung“ einen Vorteil zugunsten der Entscheidungshilfe.

Bitte um Stellungnahmen

Zu dem nun vorliegenden vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 05.10.2023 um Stellungnahmen. Alle interessierten Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.

 

 

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