In der Krankenhauslandschaft stehen gravierende Veränderungen an. (Foto von Marcelo Leal auf Unsplash)
Weiter sagte Lauterbach nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform am 1. Juni: „Es wird Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen mit dahinterliegenden Qualitätskriterien geben.“ Außerdem legt er nach, dass „wir entbürokratisieren wollen, wir wollen die Qualität verbessern und gleichzeitig aber auch entökonomisieren.“
Welche Maßnahmen vorgesehen sind
So zeigen Modellierungen, dass das System der Leistungsgruppen aus NRW mit den dahinterliegenden Qualitätskriterien zur Krankenhausplanung auch auf Bundesebene angewandt werden kann. Geplant ist eine Zuordnung von Krankenhäusern zu bestimmten Leveln, drei soll es insgesamt geben. Zudem soll nicht mehr jedes Krankenhaus alles anbieten, sondern je nach Spezialisierung diese Kompetenzen bündeln.
Level eins sieht die Grundversorgung vor: Medizinische und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe wie Blinddarmoperationen oder Notfälle wie gebrochene Beine. Dadurch soll eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung garantiert werden. Zudem soll gesetzgeberisch geregelt werden, dass manche Versorgung von qualifizierten Pflegefachleuten und nicht von Ärzten geführt werden.
Level zwei bedeutet die Regel- und Schwerpunktversorgung: Dabei geht es um Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten. Beispielsweise eine Notfall-Schlaganfall-Station.
Manche Fachgruppen soll es nur bei Level drei geben, hier sind Universitätskliniken zugeordnet. So sollen sich Ärzt:innen auf Fachbereiche fokussieren, Erfahrung aufbauen und damit auch bessere Leistungen anbieten.
Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten: „erstmals würden einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausstattung gelten – und damit die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten maßgeblich erhöht werden“, wird in den Reformvorschlägen betont. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde.
Reaktionen auf die geplante Krankenhausreform
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte dem Deutschlandfunk gegenüber, dass „um die Qualität der medizinischen Betreuung zu sichern, auch niedergelassene Ärzte in die Planung einbezogen werden müssten.“ Und er hält die Einteilung von Kliniken nach den drei Levels für „überflüssig“.
Das mit dem Einbeziehen der Ärzt:innen sieht auch Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt so: „So wie es kein gutes Krankenhaus ohne die richtigen Ärzte geben kann, kann es auch keine erfolgreiche Krankenhausreform ohne den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärztekammern geben. Das gilt umso mehr mit Blick auf die neuen sektorenübergreifenden Strukturen wie Level-II-Kliniken oder Primärversorgungszentren.“
Die Leopoldina Wissenschaftler:innen plädieren für eine zentrale Rolle der Universitätsmedizin bei der Bildung und Koordination von forschungsbasierten Versorgungsnetzwerken. Damit auch komplexe und seltene Fälle bedarfsgerecht und hochwertig versorgt werden können, sollen entsprechende Versorgungsleistungen vornehmlich an spezialisierten Zentren angeboten werden.
Diese sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Expertise in der Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Bereich und Kompetenzen in Forschung, Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die dafür notwendigen Strukturen müssen durch finanzielle und personelle Ressourcen untersetzt werden.
Die Expertinnen und Experten betonen die Bedeutung „wissenschaftsinitiierter klinischer Studien für eine zügige Übertragung von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in die klinische Anwendung. Um hochwertige Daten in ausreichender Menge zu generieren, sollen möglichst viele geeignete Patientinnen und Patienten in die Studien integriert werden können.
Notwendig dafür sind die enge Verbindung von universitätsklinischen Zentren mit anderen Krankenhäusern sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einerseits und die Partnerschaft mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen andererseits. Im Sinne der vernetzten Forschung wird empfohlen, Rechtsgrundlagen für die Verknüpfbarkeit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Daten aus dem Gesundheitssystem zu schaffen.“
Der Bundesgesundheitsminister ist indessen zuversichtlich, dass noch vor der Sommerpause die nötigen Eckpunkte zusammengetragen werden können, die dann über den Sommer in einen Referentenentwurf münden. An der Erstellung sollen unter der Federführung des BMG auch die Länder und Fraktionen beteiligt werden. Die Reform könne dann im Januar 2024 starten.
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