Kritik an geplanten Praxis-Schließungen


Laut rbb ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach not amused. Es geht um die angekündigten Praxis-Schließungen nach Weihnachten, zu denen der Virchowbund aufgerufen hat.

Der Virchowbund begründet die geplanten Praxisschließungen nach Weihnachten so: „Wir geben unseren Medizinischen Fachangestellten in dieser Zeit frei – als Dankeschön für ihre harte Arbeit und als Ausgleich, weil sie bis heute keinen staatlichen Corona-Bonus erhalten haben.” (Foto von charlesdeluvio auf Unsplash)

 

Der Virchowbund hat seine Mitglieder im Rahmen der Aktion „Praxis in Not“ dazu aufgerufen, zwischen dem 27. und 29. Dezember Tausende Praxen aus Protest gegen die Gesundheitspolitik zu schließen.

Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes, erklärt dazu: „Diese Protesttage stehen im Zeichen der Medizinischen Fachangestellten. Sie hätten für ihren aufopfernden Einsatz während der vergangenen Jahre einen staatlichen Corona-Bonus mehr als verdient. Leider unterstützt die Politik lieber Beamte und Verwaltungsangestellte als jene, die direkt die Bürgerinnen und Bürger versorgt haben.“

Die freie Zeit zwischen den Feiertagen soll ein Trostpflaster sein und die Attraktivität des Arbeitsplatzes Arztpraxis erhalten, begründet Heinrich die geplanten Schließungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat an die niedergelassenen Ärzte appelliert, Patient:innen zwischen den Feiertagen nicht im Stich zu lassen. Er sagte dem rbb am Donnerstag (21.12.), er habe Verständnis für die Proteste, aber nicht dafür, dass über die Feiertage gestreikt werde. Jetzt wo jeder Zehnte krank sei, die Praxen voll seien und die Menschen die Versorgung bräuchten, dürften die Praxen nicht schließen.

„Die Forderungen der Ärzteschaft sind bekannt, sie müssen nicht noch einmal vorgetragen werden, daher braucht jetzt nicht gestreikt werden, insbesondere wo so viele Menschen krank sind“, so Lauterbach.

Die Kernforderungen von „Praxis in Not“ lauten:

  • Schluss mit der Budgetierung in allen Fachgruppen
  • Als erster Sofortschritt: Wiedereinführung der Neupatientenregelung
  • Eine neue gesetzliche Preisfindung bei den Finanzierungsverhandlungen zum Orientierungspunktwert (OPW), welche die Kostenentwicklung durch Inflation und Tarifabschlüsse unmittelbar statt mit zwei Jahren Verzögerung abbildet
  • Eine Krankenhausreform, die das Ambulantisierungspotential voll statt einseitig ausschöpft
  • Mindestens 5.000 mehr Medizinstudienplätze
  • Ein klares Bekenntnis von Politik und Kassen zur Freiberuflichkeit der Ärzte in Wort und Tat sowie zum Erhalt der ambulanten dezentralen Strukturen durch freiberufliche akademische Heilberufe.

 

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