Medizinprodukteverordnung: Gemeinsames BVMed und VDGH-Whitepaper


Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH kritisieren die EU-Verordnung. Sie haben Gegenvorschläge.

Auch Medizinprodukte müssen gute Rahmenbedingungen für Innovationen haben. (Foto von Tom Claes auf Unsplash)

 

Denn die EU-Verordnungen MDR und IVDR, die das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und Labortests europaweit regeln, seien handwerklich schlecht gemacht, zu kompliziert und bürokratisch – und bremsen damit Innovationen aus, lautet die Kritik vom BVMed und VDGH.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, fordern die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH).

Laut einer eine Studie der Boston Consulting Group sind 65% der MedTech-Unternehmen gezwungen, Entwicklungsressourcen in die Regulatorik zu verlagern. Und 89% priorisieren mittlerweile die US-amerikanische Zulassung ihrer Produkte.

Das gemeinsame Whitepaper schlägt Lösungsoptionen in fünf Maßnahmenbereichen vor: 1. Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems | 2. Steigerung der Effizienz des Systems | 3. Reform des fünfjährigen Re-Zertifizierungszyklus | 4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit | 5. Zentralisierung der Verantwortung.  

Der ausführliche Überblick:

1. Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems | Fast-Track-Verfahren (beschleunigte Verfahren) analog zu anderen Rechtsbereichen für

  • innovative Produkte
  • Orphan Devices und Diagnostics for rare diseases
  • Nischenprodukte mit nachgewiesener Erfolgsbilanz

 

2. Steigerung der Effizienz des Systems | Konsequente Umsetzung der Grundsätze guter Verwaltungspraxis durch

  • planbare Fristen und berechenbare Kosten der Regulierungsverfahren
  • gleicher Zugang für alle zum Regulierungssystem
  • erhöhte Transparenz der Zertifizierungsprozesse auch durch Digitalisierung
  • wirksame Rechtsmittel gegen Marktzugangsentscheidungen
  • bessere Koordinierung paralleler und nationaler Gesetzgebungen

 

3. Reform des fünfjährigen Re-Zertifizierungszyklus

  • begrenzte Gültigkeitsdauer der Zertifikate von fünf Jahren abschaffen
  • effizienterer und stärker risikobasierter Zertifizierungszyklus, basierend auf Post-Market-Daten
  • IVDR: Selbstzertifizierung von Produkten niedriger Risikoklasse (Klasse B) zur Systementlastung und Wegfall bürokratischer Berichte ohne Patient:innennutzen

 

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

  • Internationales Ansehen der CE-Kennzeichnung wiederherstellen
  • Internationale Angleichung von Prüfanforderungen (Einbeziehung der EU in das MDSAP-Programm) für Qualitätsmanagement-Systeme der Hersteller
  • Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Zulassungsbedingungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der EU und der Schweiz sowie UK

 

5. Zentralisierung der Verantwortung

  • Zentrale rechenschaftspflichtige Verwaltungsstruktur einführen
  • Notifizierung und Überwachung der Benannten Stellen europaweit harmonisieren und zentralisieren
  • KMU-Büro zur Unterstützung der KMU auf EU-Ebene einrichten

 

 

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