Neuordnung von Gesundheitsbehörden


So soll das neu ausgerufene BIPAM eine „sinnvolle Kombination aus Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung“ verfolgen. Das RKI dagegen soll sich auf die Abwehr von Infektionskrankheiten konzentrieren.

Das BIPAM und RKI werden neu gegründet bzw. neu aufgestellt. (Foto von Harry Jaschhof auf Unsplash)

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach findet, dass dieser Schritt notwendig ist, weil „es an wirksamer Vorbeugung fehlt, unser System ist zu stark auf Behandlung schon bestehender Krankheit ausgerichtet. Deswegen gehen wir Strukturreformen an, die jahrelang liegengeblieben sind. Deshalb bauen wir zusätzlich ein neues Bundesinstitut auf, das Prävention und Information der Bevölkerung zu Volkskrankheiten verbessert. Gleichzeitig stärken wir das RKI, das sich beim Kampf gegen Infektionskrankheiten bewährt hat und das sich auf diese noch klarer spezialisieren kann …“

Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) folgt dabei einem umfassenden Ansatz von Gesundheit – weg von der Fokussierung auf ein kuratives Gesundheitssystem hin zu einer sinnvollen Kombination aus Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung. Durch die Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Public Health) sollen nicht nur die Lebensqualität der Menschen gesteigert und ihre Lebenserwartung verlängert, sondern auch Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem reduziert werden. Die hohen Kosten im deutschen Gesundheitssystem gehen auch auf einen Mangel an Primärprävention zurück.

In Abgrenzung zum Robert Koch-Institut (RKI) soll ein wesentlicher Schwerpunkt des Bundesinstitutes auf der Vermeidung nicht übertragbarer Erkrankungen liegen.

Die Aufgaben:

  • Auswertung und Erhebung von Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, um politische und strategische Entscheidungen vorzubereiten und zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen zu evaluieren.
  • Gesundheitskommunikation des Bundes auf Basis valider Daten zu Gesundheitsbedingungen, Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten der Bevölkerung.
  • Übergreifende Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  • Vernetzung von Wissenschaft, Praxis, Politik und relevanten Stakeholdern.
  • Frühzeitige Identifikation gesundheitlicher Bedürfnisse und Bedarfe (Foresight) sowie Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nicht übertragbaren Krankheiten.
  • Epidemiologische Forschung auf dem Gebiet der nicht übertragbaren Krankheiten, einschließlich der Erkennung und Bewertung von individuellen Risiken und sozialen Gesundheitsdeterminanten.
  • Unterstützung von Studien zur Verbesserung der Primärprävention und Zusammenarbeit mit dem Forschungsdatenzentrum bei der Nutzung von KI für epidemiologische Auswertungen
  • Aufbau eines Centers of Excellence für Modellierer im Gesundheitswesen

Organisation:

  • Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) wird als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMG errichtet.
  • Die BZgA geht im neuen Bundesinstitut auf, um Gesundheitsanalyse und -kommunikation zu stärken.
  • Das BIPAM wird valide, evidenzbasierte und bevölkerungsbezogene Informationen über die gesundheitliche Lage in Deutschland für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit ergänzend zu anderen Datenquellen bereitstellen.
  • Das RKI bleibt für den Bereich der übertragbaren Erkrankungen (inkl. Biosicherheit) im Geschäftsbereich des BMG zuständig und wird als internationales Exzellenzzentrum gestärkt.
  • Der Aufbau des BIPAM erfolgt in drei Phasen. Ende 2023 soll der Gesetzgebungsprozess starten (Einleitung Ressortabstimmung; Kabinett Anfang 2024). Ab 2024 folgt die Transformationsphase. Mit Inkrafttreten des Gesetzes 2025 geht die BZgA in das Bundesinstitut über.

 

Als neuer Präsident des RKI wurde Prof. Lars Schaade, bisher kommissarischer RKI-Präsident, berufen. Zum Errichtungsbeauftragten des neuen Bundesinstituts ist der ehemalige Leiter des Kölner Gesundheitsamtes Dr. Johannes Nießen ernannt worden.  In dieser Funktion wird er ab sofort auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) leiten. Zudem ist Nießen seit 2022 Vorsitzender des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).


Nießen betont: „Mit dem Aufbau des neuen Bundesinstituts verbessern wir die Prävention, die Gesundheitskompetenz und den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Gleichzeitig stärken wir die Forschung und Kommunikation zu nicht übertragbaren Krankheiten. Das BIPAM ist zentraler Ansprechpartner und vernetzt Akteurinnen und Akteure auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen aus der Wissenschaft, Praxis und Politik.“

Schaade findet den neuen Fokus geeignet: „Durch die Neuordnung wird der Auftrag des Robert Koch-Instituts klar auf den Bereich der Infektionskrankheiten fokussiert und sie ermöglicht, die Herausforderungen auf diesem wichtigen Gebiet gestärkt anzugehen. Ich danke Herrn Minister Lauterbach für das entgegengebrachte Vertrauen. Präsident des Robert Koch-Instituts zu sein ist eine große und verantwortungsvolle Aufgabe, der ich mich sehr gerne und mit ganzer Kraft widmen werde.“

Johannes Wagner, MdB Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Gesundheitsausschuss sowie Kinderarzt in Weiterbildung, meint zu den neuen Behörden, dass „gerade die Pandemie gezeigt hat, wie wichtig effektive Gesundheitskommunikation und eine bessere Nutzung der Gesundheitsdaten sind. Zusätzlich brauchen wir eine bessere Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das Bundesinstitut soll diese Aufgaben übernehmen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und allen weiteren relevanten Akteuren verbessern.

Dass einige Aufgaben des Robert Koch-Instituts ins Bundesinstitut überführt werden, ist dabei ein richtiger Schritt: Die Vorbeugung von nichtübertragbaren Krankheiten im Bundesinstitut zu bündeln und die Zuständigkeiten für Infektionskrankheiten im RKI zu fokussieren ist sinnvoll. Die Institute müssen aber eng zusammenarbeiten. Dann kann eine ganzheitliche Sicht auf die Öffentliche Gesundheit in Deutschland gelingen – und das ist dringend notwendig!“

Er denkt auch, dass es „besonders wichtig ist, dass die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten verbessert wird. Dazu ist es nicht nötig, Daten zentral zu hamstern, sondern Schnittstellen zu schaffen und Daten besser nutzbar zu machen, um sinnvolle Maßnahmen für die Öffentliche Gesundheit abzuleiten. Das muss beim Aufbau des Bundesinstituts berücksichtigt werden.“

 

Hintergrund:

Deutschland gibt so viel wie kein anderes Land in der EU für Gesundheit aus: knapp 5.000 Euro pro Einwohner, das ist 52,9 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt (3.159 Euro, OECD). Trotzdem liegt die Lebenserwartung in Deutschland mit 80,8 Jahren nur knapp über dem EU-Durchschnitt (80,1) – im Vergleich zu vielen westeuropäischen Ländern sogar deutlich darunter (Eurostat). Neuere Studien zeigen, dass Deutschland vor der Pandemie die Lücke zu Ländern mit hoher Lebenserwartung in Europa nicht schließen konnte. Als wichtige Ursache wird ein Mangel an wirksamer Prävention angesehen, insbesondere bei den Herz- und Kreislauferkrankungen. Um Prävention, Gesundheitskompetenz, öffentlichen Gesundheitsdienst, Forschung und Kommunikation zu verbessern, soll ein neues Institut für öffentliche Gesundheit gegründet werden. In dieses soll auch – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgehen.

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