PKV: „Innovationsmotor bei Arzneimitteln“


Einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zufolge liegt der Anteil der verordneten Arzneimittel patentgeschützter Präparate in der PKV bei 20,8%, bei der GKV 6,5%.

Laut WIP erstatttet die Private Krankenversicherung ihren Versicherten anteilig viermal mehr innovative, patentgeschützte Arzneimittel als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). (Foto von Roberto Sorin auf Unsplash)

 

Der Generika-Anteil in der PKV ist von 66,1% (2018) auf 71,8% (2021) gewachsen. Hier zeigt sich auch die Wirkung der 2019 geänderten Aut-Idem-Regelung, wonach Privatversicherte auf freiwilliger Basis ein Generikum wählen können. Der Generika-Anteil der Privatversicherten bleibt dabei weiterhin deutlich unter dem Niveau der GKV mit 83,8 Prozent (2021) zurück.

In der Analyse wird folgendes Fazit gezogen:

„Der überproportionale Mehrumsatz der Privatversicherten beträgt im Arzneimittelsektor 590 Millionen Euro (2021). Diese Summe würde fehlen, wenn die PKV-Versicherten nach den gleichen Regularien versorgt und abgerechnet würden wie GKV-Versicherte. Damit beteiligt sich die PKV weiterhin überdurchschnittlich stark an den Forschungs- und Entwicklungskosten der Pharmahersteller.“

 

Die Datengrundlage der Studie bilden Arzneimittelabrechnungsdaten der Jahre 2019 bis 2021, die 83 Prozent der Privatversicherten repräsentieren. Die WIP-Studie „Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2023, Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ ist bei der Medizinisch-Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft erschienen und im Buchhandel sowie auch als E-Book erhältlich.

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