Rahmenvorgaben Arzneimittel für 2024: Höhere Ausgabenvolumina


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt: auf höhere regionale Ausgabenvolumina für Arzneimittel.

In 2024 gibt es höhere Ausgabenvolumina für Medikamente. (Foto von Roberto Sorin auf Unsplash)

Gründe für die Erhöhung

Damit erhöhen sich die regionalen Ausgabenvolumina für Arzneimittel auf Basis der bundesweiten Anpassungsfaktoren ab dem nächsten Jahr um 7,95%. Gerechnet werden mit Mehrausgaben von etwa 3,8 Mrd. Euro. Der Grund dafür: gesetzgeberische Maßnahmen, die höhere Arzneimittelausgaben zur Folge haben werden.

So verringert sich ab dem 1. Januar 2024 der gesetzliche Herstellerabschlag um 5 Prozentpunkte. Der Herstellerabschlag wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf 12% angehoben, was wesentlich für das eher moderate Wachstum der Arzneimittelausgaben im Jahr 2023 war. Zudem werden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) Maßnahmen getroffen, die größere Preiserhöhungen bei Arzneimitteln ermöglichen.

Bei der vereinbarten Steigerungsrate handelt es sich nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Es werden weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und damit regional zu veränderten Beträgen führen.

Reaktionen der Verbände

Für Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, ist es klar, dass „vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßnahmen … die Ausgaben im Arzneimittelbereich erheblich wachsen werden. Deshalb ist eine deutliche Anpassung der Ausgabenvolumina nach oben trotz der schwierigen Finanzsituation unumgänglich.“

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erklärt: „Der Einsatz innovativer Arzneimittel schlägt ebenfalls zu Buche, was im Sinne einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten grundsätzlich zu begrüßen ist.“

 

Hintergrund:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die regionalen Verbände der Krankenkassen vereinbaren auf regionaler Ebene Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V. Damit soll die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln sowie weiteren in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten sichergestellt werden. Diese Vereinbarungen bestehen insbesondere aus einem Ausgabenvolumen sowie Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen, die bei der Verordnung dieser Leistungen erreicht werden sollen. Ziel ist es, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung im Arzneimittelbereich sicherzustellen. Auf Bundesebene vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband Rahmenvorgaben für diese regionalen Vereinbarungen.

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