Reaktionen auf das Digital-Gesetz


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird nicht müde, um zu betonen, dass die „Digitalisierung Basis einer modernen Medizin ist.” Mit dem Digital-Gesetz soll das geschehen.

Für den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt das Digital-Gesetz einen Neustart dar. (Foto von Bill Jelen auf Unsplash)

Vereinfachung durch Digitalisierung

Laut des Bundesgesundheitsministeriums soll „das Digital-Gesetz den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.”
 

Einige Reaktionen


Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, findet: „Insbesondere was die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte angeht, kann das Gesetz wie ein Katalysator wirken.” Der Entwurf hat das Potenzial, der ePA zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen, glaubt Reimann anlässlich der Verbändeanhörung des BMG am 1. August. Die Bundesärztekammer gibt dagegen zu bedenken: 

„Die Ausgestaltung der Zugriffsverwaltung ist allerdings an manchen Stellen so kleinteilig gestaltet, dass die notwendige Praktikabilität und Überschaubarkeit für die Versicherten nicht gewährleistet ist.“ 

Sie regt eine angemessene Begrenzung bei der Granularität der Zugriffssteuerung an. Positiv sieht die BÄK die vorgesehene Überführung von Behandlungsdaten in interoperable Formate sowie die Einführung einer elektronischen Medikationsliste (eML).

Der G-BA begrüßt die Maßnahmen, darunter auch die Bereitstellung von Patientendaten. Denn „es ist vielfach belegt, dass eine systematische Auswertung von medizinischen Daten von großem Wert bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten ist, datengestützte klinische Entscheidungen verbessern, Arbeitsabläufe für verschiedene Gesundheitsberufe vereinfachen und auch für eine individuell ausgerichtete Therapie neue Heilungschancen eröffnen kann.“ 

Das hat der Bundesausschuss in seiner Stellungnahme betont.  

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