Apothekenreform: „Tabubruch“


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verwendet die FAZ, um seine Apothekenreform publik zu machen. Der Entwurf beinhaltet einen „Tabubruch“ kritisiert die ABDA.

Gabriele Regina Overwiening, ABDA-Präsidentin, kritisiert den über die FAZ veröffentlichten Referentenentwurf. Denn dieser „bedroht die Arzneimittelversorgung der Menschen und ist keine Weiterentwicklung der apothekerlichen Tätigkeit in den Apotheken vor Ort ...“ (Foto von Yusuf Evli auf Unsplash)

 

Denn laut des Entwurfs soll es möglich sein, dass die Filialleitung zwischen zwei Apotheker:innen aufgeteilt werden kann. So kann die/der Inhaber:in die Filialleitung auch selbst übernehmen. Apotheken sollen dabei für „unterstützende Tätigkeiten“ auch Personal ohne „apothekenspezifische Ausbildung“ einstellen dürfen.

Und Filialgründungen insgesamt sollen erleichtert werden: Auch außerhalb benachbarter Kreise können sie in einem größeren Umkreis etabliert werden. Zudem können mehr „Zweigapotheken“ gegründet werden, die nur vier Stunden am Tag Dienstbereitschaft haben.

Für Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ist das „ein schwerer Tabubruch! Einrichtungen ohne Apothekerinnen oder Apotheker sind keine Apotheken. Da hilft es auch nicht, wenn ein Apotheker oder eine Apothekerin für ein paar Stunden pro Woche vorbeischaut. Solche Abgabestellen auf niedrigstem Niveau sehen wir mit großer Besorgnis. Minister Lauterbach hatte versprochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen, aber genau das macht er hier. Mit dieser Idee wird die Versorgung bagatellisiert und abgewertet – und mit nicht verantwortbaren Risiken für die Patientinnen und Patienten belastet.“

Kleine Änderungen bei der Honorierung

Im Referentenentwurf ist anscheinend festgehalten, dass Apotheken ohne Approbierte und eine Fixbetragserhöhung auf 8,66 Euro und dann 9 Euro bei gleichzeitiger Senkung des variablen Teils erhalten sollen. Danach sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Höhe aushandeln. Dabei sollen sie sich am Verbraucherpreisindex, an der Versorgungssituation und der Grundlohnsumme orientieren. Gleichzeitig fällt in dem Zeitraum dann der variable Honorarteil auf 2,5 und dann zwei Prozent.

Overwiening ist ernüchtert: „Die Honorierung wird zwar umstrukturiert, aber es kommt kaum weiteres Geld in das bereits seit Jahren unterfinanzierte System der Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort. Hier fehlt es an jeglicher schnellen Unterstützung.“

Apotheken: Mehr Impfungen

Das dürfte den Ärzteverbänden wahrscheinlich nicht gefallen: In Apotheken darf mehr geimpft werden – zusätzlich gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und gegen FSME. Darüber hinaus sollen auch Schnelltests auf Influenza-, Noro-, Rota-, RS- und Adenoviren erhältlich sein.

Weitere Einsparmöglichkeiten für alle Arten von Apotheken sollen dadurch entstehen, dass Betäubungsmittel in Fertigarzneimitteln künftig mit anderen Medikamenten zusammen in den Kommissionier-Automaten gelagert werden dürfen. Bisher sind für sie besondere Vorkehrungen bei der Lagerung zu treffen. 

 

Der 49-seitige Entwurf soll laut FAZ nun in die Ressortabstimmung gegangen sein.

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