Es sollte mehr Transparenz in der Gesundheitsforschung herrschen. (Foto von Kier in Sight Archives auf Unsplash)
In einem Positionspapier (Unveröffentlichte Studienergebnisse gefährden die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung) hat das Bündnis u.a. drei Forderungen aufgestellt:
- Registrierung und zentrale Übersicht von Studien: Ethikkommissionen sollten stärker auf eine frühzeitige und vollständige Registrierung aller klinischen Studien in einem geeigneten Studienregister (z. B. DRKS, CT.gov) hinwirken und darüber hinaus Daten für eine zentrale Zusammenführung zur Verfügung stellen (im besten Falle automatisiert).
- Monitoring des Registereintrags und der Veröffentlichung: Die Studienverantwortlichen sollten regelmäßig (im besten Falle automatisiert) an ihre Pflicht zur Aktualisierung des Studienregister-Eintrags und an eine fristgemäße Veröffentlichung der Studienergebnisse erinnert werden.
- Prüfung von Anreizen und Sanktionen: Forschungsförderer, Universitäten und/oder Ethikkommissionen sollten spezifische Anreize und Druckmittel in Erwägung ziehen, z. B. durch Berücksichtigung des bisherigen Veröffentlichungsverhaltens bei Begutachtung von Förder- oder Ethikanträgen sowie der Leistungsorientieren Mittelvergabe (LOM) oder Auszahlung einer Restsumme der Förderung erst bei Veröffentlichung von Zusammenfassungen von Studienergebnissen.
Der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) „ist das Problem der zum Teil verzerrten Evidenz in der medizinischen Forschungsliteratur durch bevorzugte Publikation der erwarteten Studienergebnisse bekannt. Wenn zukünftig verpflichtend alle Forschungsergebnisse offengelegt werden, wird die Gesundheitsforschung wesentlich transparenter und der Patientennutzen durch realitätsnähere Behandlungsempfehlungen gesteigert.“
Prof. Erika Baum, Vorsitzende der Kommission Qualitätsentwicklung in Forschung und Lehre der AWMF., und Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, finden, dass „einige Aspekte der Umsetzung aber überarbeitet werden sollten. Hierzu zählt unter anderem die Erhöhung des bürokratischen Aufwands durch zusätzliche gesetzliche Regelungen durch das Bundesgesundheitsministerium, oder die Überflutung der Öffentlichkeit mit ungeprüften Rohdaten durch Preprint-Server. Bei geförderten Projekten müssen prinzipiell ausreichende Mittel für Open-Access-Publikationen eingeplant werden und die Drittmittelgeber sollten größere Anteile der Sachberichte nach Projektende veröffentlichen.“
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