Das White Paper soll die Grundlage für eine Verbesserung des Record Linkage für die Gesundheitsforschung in Deutschland schaffen. Es zielt darauf ab, praktikable Lösungen für die personenbezogene Datensatzverknüpfung von unterschiedlichen Datenquellen anzubieten, die im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung stehen. (Foto von Anne Nygård auf Unsplash)
Diese Daten zu einer Person können bei voneinander getrennten Datenhaltern vorliegen. Auf diese Weise lassen sich wissenschaftliche Fragestellungen beantworten, die wegen des beschränkten Variablenumfangs mit einer Datenquelle alleine nicht zu beantworten wären.
Und das ist nun nicht neu in Zeiten von riesigen Datenmengen durch z. B. Wearables: Diese verknüpften Daten entfalten ein riesiges Potenzial für die Gesundheitsforschung, um Prävention, Therapie und Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.
Wie sieht es bei Record Linkage aus?
In dem White Paper „Verbesserung des Record Linkage für die Gesundheitsforschung in Deutschland“ steht dazu: „In Deutschland wird Record Linkage dadurch erschwert bzw. in vielen Fällen sogar unmöglich gemacht, dass es im Gegensatz zu Ländern keinen eindeutigen personenbezogenen Identifikator gibt, der eine Zusammenführung über verschiedene Datenkörper hinweg ermöglichen würde.“
Zudem sind in Deutschland interoperable Lösungen nicht vorhanden, um ein umfassendes studien- und datenkörperübergreifendes Record Linkage in einer gesicherten Umgebung durchführen zu können. Dem berechtigten Interesse auf Schutz der personenbezogenen Daten steht z. B. das Interesse entgegen, Risiken und Nutzen von Behandlungen zu erforschen und diese zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung zu nutzen.
Bei der Durchführung von Record Linkage-Projekten steht die Wissenschaft vor großen Herausforderungen. Oftmals wird von Datenhaltern oder Datenschützern für die Verknüpfung personenbezogener Daten die informierte Einwilligung der einzelnen Studienteilnehmenden gefordert, selbst wenn dies nicht erforderlich ist, z. B. weil klare gesetzliche Regelungen fehlen.
Hinzu kommt eine unterschiedliche Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Datenschutzbehörden. Die Informationen der zu verknüpfenden Datenquellen erlauben oft keine exakte Verknüpfung. So ist die Datensatzverknüpfung nicht nur ein rechtliches, sondern auch eine methodische Herausforderung.
Fazit
Insgesamt ist festzuhalten, dass das Record Linkage für die Gesundheitsforschung in Deutschland gegenwärtig weit hinter den Standards anderer europäischer Länder hinterherhinkt. So müssen für jeden Anwendungsfall und jedes Record Linkage-Projekt einzelfallspezifische Lösungen entwickelt, geprüft, ggf. modifiziert und – falls positiv beschieden – umgesetzt werden.
Es werden Lösungen benötigt, die auch in den Fällen eingesetzt werden können, in denen eine individuelle Einwilligung zur Datennutzung für ein spezifisches Forschungsvorhaben nicht eingeholt werden kann, wie z. B. bei der Verknüpfung von Krankenversicherungsdaten mit Krebsregisterdaten, um mögliche Krebsrisiken durch Medikamente bei Millionen von Versicherten aufzudecken.
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