Grünes Licht für „mehr Digitalisierung im Gesundheitssystem“


Der Bundesrat hat am Freitag, 2.2., in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zwei Bundestagsbeschlüsse gebilligt: für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Das Gesundheitssystem soll digitaler werden. (Foto von Ashwin Vaswani auf Unsplash)

 

Zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitssystem hat der Bundesrat am 2. Februar 2024 gebilligt: Änderungen beim Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Ziel beider Vorlagen ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.

E-Rezept und E-Akte

Seit Anfang Januar 2024 können Patient:innen mit dem E-Rezept verschreibungspflichtige Medikamente papierlos erhalten. Ab 2025 wird die ePA grundsätzlich für alle gesetzlichen Versicherten eingerichtet. Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen gespeichert werden. Dies soll den Bürokratieaufwand mindern und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden.

Fitness Tracker

Versicherte können ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Körpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.

Datennutzung zu Forschungszwecken

Für gemeinwohlorientierte Zwecke sollen Gesundheitsdaten leichter und schneller nutzbar sein. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsteht dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA gilt ebenfalls ein Widerspruchsverfahren.

Modernes Gesundheitssystem braucht Digitalisierung

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder findet, dass es „ein modernes Gesundheitssystem ohne digitale Gesundheitslösungen nicht geben kann …  Die Chancen der Digitalisierung für das Gesundheitssystem sind riesig und viele Länder sind Deutschland bei der Entwicklung meilenweit voraus. Was in anderen Ländern längst Standard ist, wird jetzt auch in Deutschland Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten sowie allen Beschäftigten in Gesundheitsberufen helfen.“

Und er betont noch: „Die Qualität der medizinischen Versorgung kann so nicht nur gehalten, sondern verbessert werden – trotz Ärztemangel, Pflegenotstand und chronischer Unterfinanzierung. Der Wechsel zum Opt-out sowohl bei elektronischer Patientenakte (ePA) als auch bei der Nutzung von Gesundheitsdaten wird dafür sorgen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Menschen auch ankommen und spürbar werden.

Jetzt wird es darauf ankommen, die Chancen der beiden Gesetze auch zu nutzen: Wir müssen vor allem Umfang und Qualität der verfügbaren Gesundheitsdaten auf ein international vergleichbares Niveau bringen. Und in der Praxis ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte wie auch die Krankenkassen den Menschen die neuen digitalen Möglichkeiten nahebringen. Mit der ePA werden Patientinnen und Patienten informierter, souveräner und können sich besser um ihre eigene Gesundheit kümmern.“

Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, sieht die Chancen aus den Erfahrungen mit dem E-Rezept zu lernen, damit es mit der ePA ab 2025 besser klappt:

„Die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes zum Jahreswechsel war für viele Beteiligte ein Aha-Erlebnis und hat gezeigt, dass eine flächendeckende Digitalisierung zentraler Prozesse im Gesundheitswesen möglich ist. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass vor dem Start umfassende Praxistests erforderlich sind, um die Akzeptanz der Digitalisierung in der Praxis nicht zu gefährden. Beim Start des E-Rezeptes lagen die Probleme vor allem in der Umsetzung der Prozesse in der Software der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Daraus gilt es zu lernen, damit die elektronische Patientenakte für die Versicherten nicht nur angelegt, sondern von den Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Kliniken auch befüllt und aktiv zur Verbesserung der Versorgung genutzt wird ...“

Hoyer möchte für seine Kasse „die neuen Möglichkeiten des ebenfalls beschlossenen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes nutzen. So planen wir beispielsweise, unsere Versicherten zielgerichtet auf anstehende oder versäumte Früherkennungen oder spezielle Versorgungsmodelle hinzuweisen. Das Gesetz schafft aus Sicht der AOK einen echten Mehrwert, weil es zusätzliche Optionen zur individuellen Beratung und Information der Versicherten ermöglicht.“

 

Beide Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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