IQWiG-Analyse zu ICTRP-Recherchen


Laut des IQWiG sind regelhafte Suchen im ICTRP-Portal nach Studien zu nicht medikamentösen Verfahren wichtig, doch Recherchen nach Arzneimittelstudien bringen dort kaum Mehrwert.

 In einemArbeitspapier des IQWiG wurde das Suchportal „International Clinical Trials Registry Platform“ (ICTRP), ein Metaregister der WHO, systematisch auf seine Relevanz für das Retrieval im IQWiG untersucht.

Das Fazit

Recherchen im ICTRP Search Portal nach Arzneimittelstudien sind verzichtbar, weil sie kaum Studien (nur ein bis zwei Prozent) liefern, die weder in CT.gov noch in EU-CTR enthalten sind. Die wenigen exklusiven Treffer hatten keinen Einfluss auf das Ergebnis von Arzneimittelbewertungen des IQWiG. 

Anders ist das bei der Suche nach Studien zu nicht medikamentösen Verfahren: 

Die eingeschlossenen Studien waren häufig nur in einem der drei genannten Register dokumentiert, und rund ein Drittel der relevanten Studienregistereinträge lieferte das ICTRP-Register. Deshalb ist die Recherche im ICTRP Search Portal für NMV-Bewertungen unverzichtbar.

Evidenz ist kein Selbstzweck

Siw Waffenschmidt, Leiterin des Ressorts Informationsmanagement im IQWiG, ordnet die Ergebnisse der Analyse so ein:

„Wir wissen also jetzt: Die gesetzliche Verpflichtung zum Registrieren von klinischen Studien wie in den USA ermöglicht ergiebige, verlässliche und effiziente Evidenzrecherchen nach Arzneimittelstudien. Das erspart die Recherche im ICTRP Search Portal, und damit ist auch weniger zu tun für alle Beteiligten bei der Arzneimittelbewertung, einschließlich der pharmazeutischen Industrie. Denn die Recherche und Sichtung der ICTRP-Registereinträge sind besonders zeitaufwendig. Das IQWiG wird sich dafür einsetzen, dass das effiziente Informationsmanagement zukünftig auch auf europäischer Ebene bei Health Technology Assessments (HTA) zum Einsatz kommt ...“

Auf der anderen Seite belegt die Untersuchung des IQWiG: Für die Suche nach NMV-Studien ist das ICTRP Search Portal nicht verzichtbar, weil nicht alle NMV-Studien überhaupt registriert werden – und wenn, dann mal in diesem, mal in jenem Register. Denn hier fehlt die gesetzliche Verpflichtung. Deshalb ist der höhere Aufwand bei der Suche nach NMV-Studien für Nutzenbewertungen derzeit noch unerlässlich.

 

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