VdK: Verunsicherung durch das E-Rezept


Der Sozialverband VdK hat von ihren Mitgliedern einiges zu hören bekommen, was das E-Rezept angeht.

Das E-Rezept ist gekommen, um zu bleiben - es gibt aber durchaus noch Probleme. (Foto: ABDA)

 

Seit Januar dieses Jahres gibt es das E-Rezept. Um es einzulösen, gibt es drei Wege:

  • Die Apotheke kann das Rezept über die Gesundheitskarte abrufen und einlösen.
  • Das Rezept kann in der Apotheke über die E-Rezept-App der gematik eingelöst werden.
  • Patientinnen und Patienten können in der Praxis einen Papierausdruck bekommen – mit einem Code darauf, der genauso von der Apotheke ausgelesen werden kann wie die Gesundheitskarte.

 

So weit, so gut. Doch laut des VdK berichten viele Patientinnen und Patienten auch von Problemen. Ilias Essaida, Referent für Gesundheitspolitik beim VdK-Bundesverband, fasst zusammen:

„Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich weigern, das E-Rezept auszudrucken. Als Gründe dafür werden teilweise Papierkosten oder das Fehlen eines geeigneten Druckers angegeben. Das sollte so nicht sein und ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Für viele Patientinnen und Patienten ist der Ausdruck wichtig. Es gibt beispielsweise Menschen, die ihr Rezept über eine Rezeptsammelstelle einlösen möchten. Andere wollen sehen, welche Medikamente ihnen verordnet worden sind – auch ohne gezwungen zu sein, die App zu nutzen. Und auch für Pflegeheime ist der Aufwand bei der Medikamentenversorgung mit Ausdrucken derzeit noch wesentlich geringer als mit der Gesundheitskarte der Patientinnen und Patienten zur Apotheke zu fahren und nach der Rezepteinlösung wieder zurückzubringen.“

Ein weiteres oft genanntes Problem ist, dass viele Praxen die Möglichkeit der Wiederholungsverordnung nicht nutzen:

Eigentlich können Ärztinnen und Ärzte durch das E-Rezept jetzt bis zu vier Rezepte (eine Initialverordnung und drei Wiederholungsverordnungen) für einen bestimmten Zeitraum ausstellen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht laufend für ein Nachfolgerezept die Arztpraxis aufsuchen. Das ist vor allem für jene gut, die chronisch erkrankt und gut eingestellt sind. 

Die Wiederholungsverordnungen erleichtern auch die Arbeit von Pflegeheim-Mitarbeitenden, die dadurch nicht jeden Monat oder jedes Quartal in die Praxis fahren müssen, um ein neues Rezept abzuholen. Noch einfacher wäre es für Pflegeheime, wenn sie bereits vor dem geplanten Start im Jahr 2025 teilweise an die Telematikinfrastruktur angeschlossen würden, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht.

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