Schon seit Jahren entzünden sich an den Globuli, der alternativen Medizin und Homöopathie Diskussionen und teilweise erhitzte Debatten. (Globuli-Foto von Markus Frieauff auf Unsplash)
Das wird schon länger diskutiert, bisher ist das noch nicht geschehen.
Fehlende Evidenz wird am häufigsten als Grund genannt
Als Grund nennt Lauterbach: „Es fehlt die wissenschaftliche Evidenz für die Behandlungen.“ Und er ergänzt noch: „Die Homöopathie ist eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes erbringt. Das können wir uns nicht leisten.“
Er verweist aber auch darauf, dass das Einsparungspotenzial dabei gar nicht so groß ist: die Schätzungen für Ausgaben im Bereich homöopathischer Behandlungen belaufen sich zwischen 20 und 50 Mio. Euro jährlich. Dennoch soll in der GKV überall eingespart werden, wo es nur geht.
In einem Empfehlungspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es, dass die Möglichkeit der Kassen gestrichen werden soll, homöopathische und anthroposophische Behandlungen als sogenannte Satzungsleistungen anzubieten. So sollen „unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermieden“ werden. Zusatzversicherungen sollen aber weiterhin möglich sein. Für Lauterbach ist „eine wirkungslose Versorgung in dem Sinne keine Leistung, zumindest keine Leistungskürzung, es ist nur eine Vergütungskürzung.“
2023: Selektivvertrag zur Integrativen Medizin
Im Jahr 2023 ist der erste Selektivvertrag zur Integrativen Medizin geschlossen worden und soll Schul- und Komplementärmedizin im Versorgungsalltag gleichberechtigt ermöglichen.
Der Vertrag soll die Kombination unterschiedlicher komplementärmedizinischer Verfahren, wie Phytotherapie, Ernährungstherapie, Homöopathie und physikalische Therapieansätze, aus einer ärztlichen Hand ermöglichen. Unabhängig von der Zugangsqualifikation stehe den teilnehmenden Ärzt:innen das gesamte Spektrum der abrechnungsfähigen Therapieverfahren zur Verfügung.
Der Initiator ist die MGL - Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen. Teilnehmen können Ärzt:innen, die über eine Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und/oder einer Zusatzbezeichnung Homöopathie und/oder dem Homöopathie-Diplom (DZVhÄ) verfügen und kassenärztlich niedergelassen sind.
Neben regelmäßigen Anamnese- und Behandlungsplanungsleistungen stehe die eigentliche Behandlung im Umfang von sechs mal zehn Minuten pro Quartal á 20 Euro im Zentrum der Versorgung. Das Honorar werde jährlich automatisch entsprechend der Punktwertentwicklung im EBM angepasst.
Homöopathie ist kein Allheilmittel
„Homöopathie ist kein Allheilmittel und nicht von der Schulmedizin losgelöst zu betrachten. Homöopathische Arzneimittel eignen sich insbesondere für die Behandlung von häufig auftretenden Alltagsbeschwerden oder können ergänzend zur Schulmedizin eingesetzt werden. Anhand Ihrer individuellen Umstände kann Ihr Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker entscheiden, ob die Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln für Sie die richtige Maßnahme darstellt“, so schreibt die DHU (Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG).
Petition für den Einsatz von Homöopathie
Im Juni dieses Jahres forderte der Kinderarzt und Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv, Stefan Schmidt-Troschke, in einer Petition (ID 162857): Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sollen als Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten bleiben.
Er begründet: „Die Menschen wollen Homöopathie und anthroposophische Medizin.“ Er bezieht sich auch auf eine Allensbach Umfrage von 2023, dass bereits 60% der Menschen Erfahrungen mit Homöopathie hatten. Seine Petition hat über 200.000 Unterzeichner erreicht.
Schmidt-Troschke rechnet vor, dass es um Satzungsleistungen gehe, die ausschließlich aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft werde insofern nicht belastet, als es nicht um eine Regelleistung gehe. Abgesehen davon lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Homöopathie sei also „sehr kostengünstig“, argumentiert er.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD) wies während der Sitzung (im Juni 2024) darauf hin, dass die diskutierte Streichung nicht Bestandteil der Kabinettsvorlage sei. Im nun laufenden parlamentarischen Verfahren habe das BMG keine direkte Einflussnahmemöglichkeit. „Der Ball liegt jetzt nicht im Ministerium, sondern im politischen Bereich“, betont Franke. Er hofft auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema, bei der sich alle Beteiligten einbringen.
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