Apotheken: Mit neuen Aufgaben kommen auch neue Verantwortlichkeiten


Für die Apotheker:innen bedeuten neue Anwendungen wie die elektronische Patientenakte auch juristische Fragestellungen.

Die Apotheker:innen dürfen seit der Pandemie 
z. B. gegen COVID-19 impfen, die Digitalisierung ermöglicht ihnen Zugriff auf medizinische Informationen, die sie bei der individuellen Beratung ihrer Patientinnen und Patienten nutzen können. (Foto: ABDA)

 

Die Rechtsanwältin Dr. Bettina Mecking hat beim ApothekenRechtTag online einen Überblick gegeben, was auf die Apotheken zukommen kann.

Wie sieht es bei der elektronischen Patientenakte aus? 

Bisher wird die elektronische Patientenakte (ePA) noch in Modellregionen erprobt. Der bundesweite Rollout soll aber zeitnah erfolgen. Für Apotheken entstehen dadurch zwei neue Pflichten: eine Unterstützungs- und eine Ergänzungspflicht. 

Zum einen soll die Apotheke den Versicherten dabei helfen, bei der Abgabe eines Arzneimittels die Dispensierinformation in den elektronischen Medikationsplan einpflegen. Zum anderen wird die Apotheke verpflichtet, bislang fehlende Daten in der ePA zu ergänzen, insbesondere mit Blick auf die elektronische Medikationsliste.  

Neue Haftungsregeln hat der Gesetzgeber mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) nicht eingeführt. Es greifen weiterhin die allgemeinen, bereits gültigen Regelungen im Fall eines Schadens, für den die Apothekerin oder der Apotheker haften soll. Für alle Leistungserbringer bringt die Einführung der ePA neue Rechtsunsicherheiten mit sich. Mecking betont: „Zentral ist dabei die Frage, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Einsichtnahme angenommen werden kann.“ 

Für die übliche Beratung im Zuge einer Arzneimittelabgabe hält sie eine solche Pflicht für eher fernliegend, sofern sich aus dem Beratungsgespräch keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, die eine Einsicht erforderlich machen. „Der Apotheker muss also in der Regel nicht die gesamte ePA eines Patienten studieren“, erklärt die Anwältin. Apotheken müssen ihren Ausführungen nach anlassbezogen auf bestimmte Daten zugreifen können, die für die Beratung wichtig sind, etwa die Medikationshistorie, Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten und Diagnosen. 

 

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