ePA: „Medizin der Zukunft“


Für Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach steht fest, dass „wir mit der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle die Medizin der Zukunft gestalten.“

Das BMG betont die Vorteile der ePA: „Alle Vorteile der ePA genießen Sie als Versicherte oder als Versicherter in jedem Fall – unabhängig davon, ob Sie die ePA mithilfe der App selbst aktiv nutzen und verwalten. Denn wichtige Gesundheitsdaten fließen zukünftig automatisch in Ihre ePA.“ (Photo by National Cancer Institute on Unsplash)

ePA als ein Kernelement der Digitalisierung

Die ePA für alle ist das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Im ersten Schritt geht es um die Einführung der digitalen Medikationsliste durch die Verknüpfung mit dem E-Rezept. So können ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt. Das ist das Ziel, wie es sich das Bundesgesundheitsministerium wünscht.

Zeitplan der ePA

Geplant ist, dass ab Sommer 2025 der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein wird. Weitere strukturierte medizinische Inhalte werden die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.

Dass es mal wieder Jahrzehnte dauert, bis digitale Tools im Gesundheitswesen starten, ist ein ganz anderer Diskussionsstrang. Und das Totschlagargument der Datensicherheit wird auch bei der ePA ins Feld geführt. Dabei steht es außer Frage, dass Gesundheitsdaten natürlich sicher sein müssen. Lauterbach verspricht: „Die elektronische Patientenakte wird nicht ans Netz gehen, wenn es auch nur ein Restrisiko für einen großen Hackerangriffs geben sollte …“ Und er weiß auch, dass noch einiges an Hausaufgaben erledigt werden muss. Der Chaos Computer Club hat nämlich gezeigt, dass es ziemlich einfach ist, an Daten zu kommen.

Eine kurze Übersicht zur ePA zum Nachhören finden Sie hier (Deutschlandfunk, 4:27 Minuten).

 

Grafik: BMG

Der Rollout der ePA für alle startet seit dem 15. Januar 2025. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs. Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nehmen daran teil und testen die ePA im Versorgungsalltag. Ziel ist es zu prüfen, ob sie in der Anwendung sicher und zuverlässig läuft. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen. Das wird aber wahrscheinlich erst im März oder April sein. Geplant war eigentlich ab Mitte Februar.

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