G-BA: Arbeitsprogramm 2025


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einiges zu tun in diesem Jahr: Insbesondere neue gesetzliche Aufträge sowie Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Versorgung stehen im Fokus.

Für Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, gibt es einige To-Dos in diesem Jahr: „Wir schließen in diesem Jahr einige Beratungen zu neuen gesetzlichen Aufträgen ab, die eine besondere Relevanz für bestimmte Gruppen von Versicherten haben.“ (Foto von AbsolutVision auf Unsplash)

Wichtige Themen im Überblick:

  • Long-COVID-Behandlung: Patienten sollen unter bestimmten Bedingungen regulären Zugang zu Arzneimitteln im Off-Label-Use erhalten, da bisher keine speziell zugelassenen Medikamente existieren. Eine Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des BfArM.
  • Tabakentwöhnung: Schwer Tabakabhängige können künftig im Rahmen von Entwöhnungsprogrammen auch medikamentöse Unterstützung erhalten – eine Neuerung, da dies bisher nicht möglich war.
  • Psychische Erkrankungen: Die Anforderungen an multiprofessionelle Netzverbünde für schwer psychisch Erkrankte werden gesenkt, um deren Aufbau zu erleichtern.
  • Häusliche Krankenpflege: Der G-BA prüft, wie Regelungslücken für Versicherte mit erhöhtem Bedarf an Behandlungspflege geschlossen werden können.
  • Qualitätssicherung: Anforderungen an Kliniken für Bauchaortenaneurysma-Behandlungen werden überarbeitet.
  • Früherkennung: Entscheidungen zu Screening-Programmen für Lungenkrebs sowie Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen stehen an, wobei eine evidenzbasierte Strategie zur Vermeidung von Fehldiagnosen im Mittelpunkt steht.

 

Der G-BA betont, dass viele Maßnahmen auf medizinische Hinweise und Evaluierungsergebnisse zurückgehen, um eine praxisnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Einige Aspekte im Detail:

EU-HTA-Bewertung und nationale Umsetzung durch den G-BA

  • 2025 startet auf europäischer Ebene die HTA-Bewertung (Health Technology Assessment) für Gesundheitstechnologien, zunächst für onkologische Wirkstoffe und ATMPs (Arzneimittel für neuartige Therapien). Ziel ist es, die klinische Evidenz neuer Arzneimittel einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten bereitzustellen und so deren Marktzugang zu beschleunigen.
  • Die EU-HTA-Berichte enthalten keine Werturteile oder Zusatznutzen-Bewertungen, sondern beschränken sich auf eine wissenschaftliche Analyse der relativen Effekte.
  • In Deutschland nutzt der G-BA diese Berichte als Grundlage für die nationale frühe Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG-Verfahrens. Der Ablauf der nationalen Bewertung und die anschließenden Preisverhandlungen bleiben unverändert.
  • Der G-BA und das IQWiG beteiligen sich intensiv am europäischen Bewertungsprozess, um Synergien für das nationale Verfahren zu schaffen.
  • Zusätzlich werden Leitfäden für das europäische Verfahren erarbeitet, an denen der G-BA aktiv mitwirkt.
  • Je nach Entwicklung plant der G-BA thematische Informationsveranstaltungen, um die Akteure im Gesundheitswesen über die Neuerungen zu informieren.

 

Frühe Nutzenbewertung und Auswirkungen des Medizinforschungsgesetzes

  • Der G-BA setzt 2025 die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel gemäß § 35a SGB V fort. Erwartet werden etwa 130 bis 140 Bewertungsverfahren sowie 220 Beratungen für pharmazeutische Hersteller. Diese Bewertungen tragen zur Kostenkontrolle im Arzneimittelbereich bei.
  • Mit dem Medizinforschungsgesetz kommt eine neue Anforderung: Für alle ab Januar 2025 neu in Deutschland zugelassenen Arzneimittel prüft der G-BA, ob mindestens 5% der Studienteilnehmenden in Deutschland rekrutiert wurden. Die hierfür erforderliche Dossiervorlage (Modul 3) wurde bereits im Dezember 2024 in der Verfahrensordnung angepasst.

 

Erhalten Sie jetzt uneingeschränkten Zugriff auf alle interessanten Artikel.
  • Online-Zugriff auf das PM-Report Heftarchiv
  • Aktuelle News zu Gesundheitspolitik, Pharmamarketing und alle relevanten Themen
  • 11 Ausgaben des PM-Report pro Jahr inkl. Specials
Mehr erfahren