
Die ePA wird in den Arztpraxen noch nicht besonders oft verwendet. (Foto von Abdulai Sayni auf Unsplash)
Praxen, Kliniken und Apotheken können die ePA seit 29. April 2025 bundesweit nutzen. Ab Oktober wird diese für alle Leistungserbringer Pflicht.
Das Rp. Institut zur Sicherung der Arzneimittelverordnung hat nachgefragt, ob die ePA in den Praxen schon genutzt werden: Die Umfrage auf dem DeutschenArztPortal (n = 439) hat gezeigt, dass 36% der Befragten mit der Nutzung der ePA zunächst warten wollen. Erst 10% haben sie bereits genutzt.

Grafik: Grafik: Rp. Institut zur Sicherung der Arzneimittelverordnung • DAP Networks GmbH
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