Ausgesetzte Festbeträge 


Der GKV-Spitzenverband hat gestern (10.1.) verkündet, dass Festbeträge für insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus 10 Festbetragsgruppen ausgesetzt werden — Dauer: drei Monate.

Pausierte Festbeträge: Mit der Hoffnung auf etwas Entspannung bei den Lieferengpässen. (Foto von Laurynas Mereckas auf Unsplash)

 

Darunter fallen u.a. Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Ab dem 1. Februar gilt die Aussetzung. Der Verband adressiert ziemlich deutlich in Richtung Pharmaunternehmen, dass diese „durch die Aussetzung Zeit erhalten, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Wir werden hier genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirkt.“

Diese Entscheidung fußt auf dem Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 16. Dezember vorgelegt hat. So „sollen Krankenkassen deutlich mehr Kosten als heute übernehmen, wenn zum Beispiel junge Patientinnen und Patienten auf teurere Medikamente ausweichen müssen. So entsteht kurzfristig ein größeres Angebot an Kinderarzneimitteln. Apotheken sollen darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, ihren Kunden wirkstoffgleiche Alternativen zu nicht vorrätigen Medikamenten anzubieten. So werden Lieferengpässe abgefedert. Müssen Sie dafür mit einem Arzt oder einer Ärztin Rücksprache halten, wird dies zusätzlich vergütet,“ wird auf der Homepage des BMG informiert.

Nach der Zuspitzung in den vergangenen Monaten geht es also um Maßnahmen, um „die Medikamentenversorgung in Deutschland nachhaltig“ zu stabilisieren. 

Der Festbetrag

Pro Generika erklärt, was ein Festbetrag ist: „Der Festbetrag ist die Summe, die die Krankenkassen für ein Arzneimittel erstatten. Ein Teil davon geht an die Hersteller.

Für die Flasche Paracetamol-Fiebersaft erhalten Hersteller seit zehn Jahren 1,36 Euro. Zum Januar 2023 wird der Festbetrag erstmals erhöht, so dass ein Unternehmen fortan 1,43 Euro pro Flasche erhält. Andreas Burkhardt, General Manager Teva Deutschland & Österreich und stellvertretender Vorsitzender von Pro Generika, erklärt aus der Praxis: „Die Erhöhung bringt uns umgerechnet 7 Cent mehr pro Flasche – zu wenig um aus dem Minusgeschäft raus zu kommen. Es ist ein positives Signal, das Grundproblem aber bleibt.“ Um wirtschaftlich produzieren zu können, hat Teva nun den Preis über den Festbetrag erhöht.“

Nun eben die Aussetzung des Festbetrags. „Mit der Aussetzung werden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden“ schreibt der GKV-Spitzenverband. Am 9. Januar wurde das beschlossen — und die Umsetzung scheint schnell möglich zu sein, „weil alle am Prozess Beteiligten angesichts der bestehenden Ausnahmesituation so weit wie möglich auf nötige Vorlaufzeiten und Fristen verzichtet haben.“

Lauterbach hatte sich vor Weihnachten direkt an den GKV-Spitzenverband gewandt und darum gebeten, bestimmte Festbeträge für Kinder-Arzneimittel umgehend zu überprüfen und anzupassen, vorzugsweise aufzuheben. 

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