Jährlich veröffentlicht das IQWiG seinen Jahresbericht. (Foto: Screenshot Website / PM—Report)
Das Vorwort hat noch einmal der langjährige Institutsleiter Dr. Jürgen Windeler geschrieben. Er ist bereits im März 2023 in den Ruhestand gegangen. Nun führt sein Nachfolger Dr. Thomas Kaiser das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
So heißt es in dem letzten Vorwort von Windeler:
„ ‚Hoffnung auf eine neue Ära‘, so lautete die Überschrift dieses Vorworts im Jahresbericht 2021. Sie bezog sich auf die Erwartung, mit einem Minister aus dem „Team Evidenz“ werde EbM eine neue, gestärkte Rolle in der Gesundheitspolitik bekommen. Leider war davon bisher wenig zu spüren. Aber dafür gab es andere erfreuliche Nachrichten: Die Pandemie, die uns zwei Jahre lang in Atem gehalten hatte, verlor im Laufe des Jahres 2022 zunehmend an Bedeutung. Zwar wollten die Warnungen noch länger nicht verstummen, und es war auch bemerkenswert schwierig, sich eingeübte Verhaltensweisen wieder abzugewöhnen. Aber sowohl in den Alltag als auch in die Arbeit des Instituts kehrte zunehmend Normalität ein…
Die Zahl der Dossierbewertungen im Rahmen des AMNOG und auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene für eine gemeinsame Nutzenbewertung haben gezeigt, dass die Bewertung von Arzneimitteln ein wichtiges Aufgabenfeld für das Institut ist und bleiben wird. Aber zum Thema EbM im Gesundheitssystem ist eben auch zu erwähnen, dass der Fokus bei Arzneimitteln auf der einmaligen Bewertung bei Markteintritt liegt. Wenn das Institut dann doch einmal mit einer vergleichenden Bewertung „im Bestand“ beauftragt wird, kann es nur die dürftige Datenlage feststellen, wie es im letzten Jahr bei den Medikamenten zur Osteoporose-Behandlung der Fall war.
Aber das IQWiG ist viel mehr als ein „Arzneimittel-Prüfinstitut“, wie es in den Medien immer wieder heißt. Und es waren auch und gerade andere Themen, die das Institut im letzten Jahr sehr beschäftigt haben, mediale Aufmerksamkeit erzeugt haben und vor allem geeignet sind, im Gesundheitssystem „einen Unterschied zu machen“. In einem umfangreichen Auftrag wurde die Möglichkeit geprüft, das Mammografie-Screening auf jüngere und ältere Altersgruppen zu erweitern. Die systemische (Psycho-)Therapie wurde nach ihrer Anwendung bei Erwachsenen nun auch als Behandlungsmöglichkeit bei Kindern und Jugendlichen bewertet. Mehrere Aufträge zur Eignung von Mindestmengen als Maßnahme der Qualitätssicherung wurden ebenso erfolgreich abgeschlossen wie Entscheidungshilfen zu Zweitmeinungsverfahren.
Es ist gerade dieses breite Themenspektrum, das die Arbeit im Institut spannend und herausfordernd macht. Herausfordernd einerseits, sich immer wieder auf sehr unterschiedliche Themengebiete und dafür angemessene Bewertungen einzustellen. Herausfordernd andererseits, als dass trotz der Unterschiede eine konsistente Bewertungspraxis gewährleistet werden muss. Nicht zuletzt in diesem Sinne hat das Institut die Version 7 seines Methodenpapiers in Angriff genommen und Ende des Jahres zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Arbeit des Instituts ist stark durch die Aufträge des G-BA geprägt. So sieht es das Gesetz vor. Aber gesetzliche Neuregelungen, die ja auch immer eine Anerkennung der Arbeit des Instituts darstellen, haben dazu geführt, dass neben diesem Schwerpunkt auch andere Zielrichtungen bedient werden.“
Sein Nachfolger Kaiser nutzt ebenso den Jahresbericht, um sich auf seine neuen Aufgaben einzuschwören:
„Auch für das IQWiG bricht eine neue Zeit an: Die europäische Nutzenbewertung, ChatGPT und andere Spielarten künstlicher Intelligenz, aber auch die veränderte Arbeitswelt mit neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Anforderungen an gute Führung sind nur einige der zukünftigen Herausforderungen, denen wir uns im Institut in Zusammenarbeit mit unseren Gremien gemeinsam stellen werden. Auf die Aufgaben in einem Institut mit großartigen Möglichkeiten und hoher Verantwortung und die Zusammenarbeit mit einem wunderbaren Team freue ich mich sehr.“
- Den Jahresbericht als pdf finden Sie hier.
- In anderen Formaten (z. B. digitale Kurzversion) können Sie den Bericht hier herunterladen.
Zur Info:
Finanziert wird das Institut durch den sogenannten Systemzuschlag (vgl § 139c SGB V) für stationäre und ambulante medizinische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Dieser setzt sich zusammen aus einem Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall sowie durch die zusätzliche Anhebung der Vergütung für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung. Der G-BA berechnet diesen Zuschlag jährlich neu. Er beinhaltet jeweils den Anteil für den G-BA, das IQWiG und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Der G-BA zieht den Betrag ein und leitet ihn an das Institut weiter. Die Höhe des Systemzuschlags für das Jahr 2022 betrug (für G-BA, IQWiG und IQTIG gemeinsam) im stationären Sektor 2,67 Euro und im ambulanten Sektor rund 7,14 Cent pro Fall.
Grafik: IQWIG
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