SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung: Wie geht es weiter


Am 7. April läuft die SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung. In dieser sind leichtere Abgabemöglichkeiten in den Apotheken geregelt worden.

Können in Apotheken weiterhin Medikamente leicht ausgetauscht werden? (Foto von Melany@tuinfosalud.com auf Unsplash)

 

Laut der Deutschen Apotheker Zeitung soll diese Verordnung verlängert werden. Denn in den vergangenen drei Jahren konnten verordnete Arzneimittel, die nicht vorrätig oder lieferbar waren und sind, ohne Retaxgefahr ausgetauscht werden. Gerade vor dem Hintergrund der Lieferengpässe ein gutes Instrument. 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Fortsetzung einer abgespeckten Version dieser Erleichterungen – allerdings wird das entsprechende Arzneimittel-Lieferengpass­bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erst im Sommer in Kraft treten können.

Die ABDA sieht mit Sorge die Regelungslücke, die ab Ostern 2023 wieder eintreten könnte: Die alten strengen Austauschregeln des § 129 SGB V und des Rahmenvertrages gelten dann automatisch wieder und ein nicht lieferbares Rabattvertragsarzneimittel kann damit beispielsweise nicht mehr ohne Retaxgefahr ausgetauscht werden. Die ABDA befürchtet ein Versorgungschaos.

Diese Woche Mittwoch steht die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss an, noch diese oder aber nächste Woche kann dann der Gesetzentwurf samt Änderungsantrag vom Bundestagsplenum beschlossen werden. Die nächste Bundesratssitzung ist am 31. März. Wird das Gesetz durch die Länder durchgewinkt, ist eine rechtzeitige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt möglich.

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