Verstoß gegen die Pressefreiheit: Wort & Bild Verlag bekommt Recht


Der Wort & Bild Verlag hat gegen das Nationale Gesundheitsportal vom BMG geklagt. Und nun vom Landgericht Bonn Recht bekommen. Nicht alle können das nachvollziehen.

Der Wort & Bild Verlag findet, dass ein Ministerium selber nicht presseähnlich arbeiten sollte. (Foto: Screenshot Website / PM—Report)

 

Seit September 2020 betreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer eigenen Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de: Mit Artikeln in verschiedenen Rubriken wie „Krankheiten“, „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“.

Das Nationale Gesundheitsportal tritt damit in unzulässiger Weise in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der Presse wie apotheken-umschau.de des Wort & Bild Verlags. So sieht es das Landgericht Bonn und betont, dass dies eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse durch das Ministerium ist.

„Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein fataler Tabubruch. Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar. Daher begrüßen wir das heutige Urteil des Landgerichts Bonn ausdrücklich, das eine grundlegende Entscheidung für den Erhalt einer freien und unabhängigen Presse im digitalen Zeitalter bedeutet", kommentiert Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP), Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association.

Nicht alle teilen diese Meinung

Der Verlag selber sieht sich bestätigt. Auf LinkedIn hat Marcel Weigand, Leiter Kooperationen und digitale Transformation bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland), gepostet, dass er das nicht ganz nachvollziehen kann:

„Das #NationaleGesundheitsportal unterliegt vor dem Landgericht Bonn. Als staatsbetriebenes Portal stelle es eine Gefährdung der Pressefreiheit dar. Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Warum stellen nationale Gesundheitsportale, in Ländern wie Großbritannien, in denen die Pressefreiheit ebenfalls großgeschrieben wird, kein Verstoß gegen die Pressefreiheit dar?
Das Nationale Gesundheitsportal ist besser als sein Ruf.
Es bereitet niedrigschwellig & unverständlich und dennoch evidenzbasiert komplexe Themen auf.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die rechtlichen Texte von der UPD bereitgestellt werden und hoffe, dass das Portal und die Zusammenarbeit weiterhin Bestand haben werden.“ 

 

Zum Hintergrund:

Bereits im Februar 2021 hatte der Wort & Bild Verlag beim Landgericht Bonn Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, eingereicht. Der Verlag forderte die Untersagung des staatlichen Gesundheitsportals gesund.bund.de, da es aufgrund der journalistisch-redaktionellen und pressemäßigen Berichterstattung zu allgemeinen medizinischen Themen ohne konkreten Anlass (bspw. aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung) gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse verstößt und damit die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt.

Aus dem Aufgabenbereich des Bundesgesundheitsministeriums und auch aus der eigens eingeführten Regelung in § 395 SGB V folgt kein Recht mit einem Presseangebot in den Wettbewerb zu treten, zumal es zahlreiche wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Gesundheitsinformationen aus der privatwirtschaftlichen Gesundheitspresse und anderen politisch unabhängigen Institutionen gibt.

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