Meinungen zur ePA


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Maßnahme für die moderne Medizin, die Lauterbach anstrebt. Doch, die die sie verwenden sollen, sind nicht begeistert: Ärztinnen und Ärzte.

Eigentliches Ziel des ePA: Daten bündeln. Doch viele Ärztinnen und Ärzte haben da ihre Zweifel. (Foto von Markus Spiske auf Unsplash)

Das Digitalgesetz

Laut der Pläne vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen bis Ende 2025 80% der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. 

Und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. 

So ist u.a. vorgesehen:

  • Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden (Opt-Out).
  • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung stark vereinfacht werden (E-Rezept kann dann sowohl mit Gesundheitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden).
  • Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt wird.

 

In der Wochenend-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ, 18./19. März 2023), überhäuft sich in den Leserbriefen (alle von Ärzt:innen) Kritik, dass das Vorhaben „eher ein digitales Datenfiasko wird.”

Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisiert, dass sie wenig praxistauglich ist.

Hier einige Reaktionen (viele aus der Fachrichtung der Psychiatrie und Psychotherapie, aber auch Allgemeinärzt:innen und Frauenärzt:innen):

Folgenreiche Indiskretion

„Die elektronische Patientenakte (ePA), die jetzt Gesundheitsminister Lauterbach bewirbt, ist genau dasselbe Modell, das auch Herr Spahn schon vergeblich versuchte einzuführen. Die Kommentatorin hat absolut recht, sie gehört ins Nirwana der deutschen Gesundheitsverwaltung. Es hat nämlich gar nichts an den alten Fehlern geändert. Seit 2018 werden Ärzte per Honorarabzug gezwungen, sich an ein zentrales Datennetzwerk, die Telematik-Infrastruktur, anzuschließen. Wieso war Zwang notwendig? Weil Ärzte und Patienten keinerlei Nutzen haben. Die dafür notwendigen Konvektoren haben die Solidargemeinschaft mehrere Milliarden Euro gekostet und müssen jetzt, weil veraltet, wieder ausgetauscht werden. Erneut werden den Krankenkassen mehr als fünf Milliarden Euro abverlangt (…)

Die Daten der ePa werden über diese Konrektoren zentral auf Servern von privaten Softwarefirmen gespeichert. „Pseudonymisiert“ heißt, nur der Name fehlt - Größe, Adresse, Beruf … sind weiterhin den Diagnosen und Befunden zugeordnet. Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber warnte im Deutschen Ärzteblatt von 27. Mai 2022: „Dass solche Datenbanken Begehrlichkeiten wecken und die Rechte der Patientinnen und Patienten gefährden, wird gerne ignoriert. Schon heute gibt es immer wieder Datenlecks, Hackerangriffe, interne Missbräuche oder technische Pannen, durch die Unberechtigte an diese Daten gelangen.“

In Finnland wurden 2020 mehr als 30 000 Psychotherapie-Patienten von Hackern erpresst. Wer nicht zahlt, findet seine Behandlungsprotokolle im Internet. Betroffen waren Regierungsmitglieder, Polizisten, Schauspieler und viele mehr.

Wirklich sinnvoll wäre ein sicherer Kommunikationsdienst zwischen den verschiedeneren medizinischen Akteuren. Hilfreich wären frühere Diagnosen, Medikationspläne, Allergien, Impfungen et cetera, gespeichert zum Beispiel auf dem Chip der Versichertenkarte. Das wäre herrlich einfach, kostengünstig und zweckmäßig.”

Ärzte als Datenlieferanten

„ (…) Auch geht es längst nicht mehr um Wechselwirkungen - die anders vermieden werden können - und vermeidbare Doppeluntersuchungen - die statistisch kaum belegt und manchmal sogar erwünscht sind. Es geht um Daten. Daher auch die geplante Akten-Befüllungspflicht für Behandelnde und die automatische Weiterleitung an die Forschung, und das nur pseudonymisiert, und damit leicht rückverfolgbar.

… Sichere digitale Verbindungen zwischen Behandelnden und zu Patienten wären gut - aber ohne Zwang, und ohne zentrale Datenspeicherung auf Servern und in Clouds.”

Mangelhaft und nicht ausgereift

„ (…) Ja, die Digitalisierung im Gesundheitswesen hinkt hinterher. Man könnte meinen, eine elektronische Patientenakte könnte das verbessern. Könnte sie auch, aber nicht diese.

Der Entwurf sieht vor, dass die Akte eine Loseblattsammlung wird, nur digital. Der Patient soll die Hoheit über seine Daten haben, das ist eine gute Idee. Es bedeutet aber, dass die Akte vollgestopft mit unnötigen Laborbefunden sein kann, die die Patientin hochgeladen hat, durch die der Notarzt einfach keine Zeit hat durchzuscrollen. Oder dass wichtige Befunde nicht enthalten sind, sodass man sich also keinesfalls darauf verlassen kann, dass der Inhalt vollständig ist, sondern sich - wie immer als Ärztin oder Arzt, als Apothekerin oder Krankenpfleger - sein eigenes Bild machen muss.

… Trotzdem, einfach mal loslegen, Hauptsache, ein Anfang ist gemacht? Nein. Wir haben wahrlich schon genug unausgereifte Anwendungen, wie die täglich abstürzende „Telematik“ und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die den Arztpraxen jeden Tag Mehrarbeit beschert, einfach weil das Ausstellen jeder einzelnen eAU 50 Sekunden länger dauert als das der papiergebundenen Bescheinigung.

Keine Sorge, wenn die ePA ein gutes Produkt wird, das strukturiert, datensicher und sinnvoll ist, und bei dem die Daten nicht zu „Forschungszwecken“ an alle weitergegeben werden, die scharrend vor der Tür des Gesundheitsministeriums stehen, dann machen wir mit. Aber davon sind wir Lichtjahre entfernt. Sorry, Herr Lauterbach.“

 

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