Lauterbach betont: „Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, dass wir insbesondere den erheblichen Mangel bei der hausärztlichen Versorgung, der auf uns zukommt, in den Griff bekommen.“
Reformen, Reformen und nochmals Reformen
In der letzten Woche war die Krankenhausreform dran, die Apothekenreform und dann noch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Alle in der 1. Lesung im Bundestag. Zu letzterem betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach:
„Wir müssen es schaffen, eine gute Versorgung zu erreichen, obwohl die Babyboomer-Generation zunehmend die Versorgung verlassen wird - als Pflegekräfte, als Ärzte, als medizinisch-technisches Personal - und der Bedarf an medizinischer Versorgung immer mehr zunimmt. Gleichzeitig haben wir das Problem, dass über viele Jahre hinweg zu wenige Medizinstudenten ausgebildet worden sind. Das heißt: Wir haben einen erheblichen Mangel. Wir werden diese Probleme nur bewältigen können, wenn wir uns ehrlich machen und sagen: Das ist nicht zu schaffen, indem wir einfach mehr Geld in das System geben. Wir müssen das System effizienter machen.“
Kontrameinung vom vdek
Dagegen hält Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Um die ambulante Versorgung zukunftssicher aufzustellen, brauchen wir neue Ideen und Versorgungskonzepte. Diese sollten sowohl die veränderten Versorgungsbedarfe der Menschen, den zunehmenden Fachkräftemangel gerade in ländlichen Regionen, aber auch die begrenzten finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Blick haben. Das GVSG wird diesen Anforderungen nur ansatzweise gerecht, es sollen aber wichtige Steuerungsinstrumente aufgegeben werden ...“
Eslner begründet das u.a. so: „Vor allem die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist nachgewiesenermaßen kein taugliches Mittel für die Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten. Es würden vorwiegend städtische Regionen profitieren. Allein diese Regelung wird die Versicherten und Arbeitgeber in der GKV jährlich 300 Mio. Euro zusätzlich kosten. Auch der Verzicht auf einen Großteil der Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Einziehen einer Prüfungsgrenze ist ein falscher Anreiz. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der GKV sind solche Instrumente weder zeit- noch sachgerecht.“
Lauterbach setzt auf diese Maßnahme:
„Wir werden darüber hinaus den Arzneimittelregress wegnehmen, der gerade für Hausärzte immer eine Bedrohung gewesen ist. Da haften die Hausärzte und auch andere Ärzte mit ihrem persönlichen Einkommen, wenn sie besonders teure Medikamente einsetzen müssen,
Medikamente, die insbesondere von schwerkranken Patienten benötigt werden. Es kann nicht sein, dass ein Hausarzt oder ein Facharzt benachteiligt wird bei der Verschreibung von teuren Arzneimitteln und dafür mit dem persönlichen Einkommen haftet, wenn dieser Patient diese Medikamente tatsächlich benötigt. Daher werden wir den Arzneimittelregress mit einer Bagatellgrenze versehen und in der Praxis abschaffen.“
Er ist davon überzeugt, dass „dies ein wichtiges Gesetz ist, ein großes Gesetz, ein bedeutsames Gesetz für die Verbesserung der ambulanten Versorgung.“
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