Bundesgesundheitsminister Lauterbach gibt sich zuversichtlich, dass die Krankenhausreform wie geplant in Kraft treten kann. (Foto von Mpho Mojapelo auf Unsplash)
Krankenhausreform ist eine „schwierige Reform“
Im Juni gab Lauterbach zu, er wisse „…, dass die Reform eine schwierige Reform ist; ich weiß, dass die Reform umstritten ist; ich weiß, dass wir mit den Ländern hier noch einen langen Weg vor uns haben.“
Die Krankenhausreform ist bereits vom Bundestag beschlossen worden, muss aber noch im Bundesrat beraten werden. Am 22. November wollen die Länderchefs über die Anrufung des Vermittlungsausschusses abstimmen. Wenn es dazu kommen würden, wird das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar vorerst blockiert.
Am 15. November betonte Lauterbach im Deutschlandfunk, „viele Kliniken warteten schon lange auf die Wende im Gesundheitswesen. Die Alternative sei ein unkontrolliertes Krankenhaussterben.“
Krankenhausreform passiert den Bundesrat
Lauterbach ist sichtlich erleichtert und ist davon überzeugt, dass „der Bundesrat heute im Interesse der Patientinnen und Patienten entschieden hat. Mit der Krankenhausreform wird ihre Behandlung in Kliniken besser. Ihre Chancen steigen stark, dass notwendige schwere Krebs- oder Herzoperationen gelingen. Aber auch ihr Krankenhaus auf dem Land hat wieder eine Überlebenschance. Und sie bekommen besseren Zugang zu Fachärzten. Denn dort, wo es keine niedergelassenen Fachärzte gibt, dürfen die Fachärzte aus dem Krankenhaus ambulant behandeln. Mit der Bundesratsentscheidung heute kommt ein anspruchsvolles Projekt zur Verbesserung der Krankenhausversorgung.
Ich danke allen, die sich daran beteiligt haben – selbst den Kritikern. Wir haben gezeigt, wozu die Ampel-Regierung auch in anderen Gebieten hätte fähig sein können: Trotz großer Widerstände ein System grundlegend zu modernisieren, das diese Reform schon so viel früher gebraucht hätte. Ich appelliere an alle kritischen Länder, sich jetzt konstruktiv an dem notwendigen Transformationsprozess zu beteiligen. Sie haben mit der Reform die Chance, ihre Krankenhausplanung zu verbessern und für ein flächendeckendes und qualitativ gutes stationäres Versorgungsangebot zu sorgen.“
Künftig werden sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen („Level 1i-Krankenhäuser“) eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung übernehmen. Die Kliniken sollen von Bürokratie und ökonomischem Druck entlastet werden.
Das Dlf-Interview mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach können Sie hier nachhören.
Durch die Krankenhausreform soll die Zahl von aktuell 1.900 Klinikstandorten deutlich abgesenkt werden. Dadurch soll aber die Qualität durch Spezialisierungen und die Finanzierung durch ein neues Abrechnungssystem verbessert werden.
So soll die Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend verändert werden. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern nun weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Die Vorhaltevergütung sollen Krankenhäuser für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen wurden. Dies setzt voraus, dass die Krankenhäuser die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien erfüllen.
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