Krankenhausreform: Bund passt Umsetzung an


Nach dem Beschluss der Krankenhausreform durch Bundestag und Bundesrat ist nun der nächste Schritt eingeleitet: Die Umsetzung.

Auf dem Foto ist ein schnell vorüberfahrender Krankenwagen zu sehen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken meint zur Krankenhausreform: „Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber alltagstauglich ist. Die Länder bekommen mehr Zeit, um die Reform umzusetzen. Und wir schaffen Ausnahmemöglichkeiten für Kliniken auf dem Land. An den Grundprinzipien der Reform halten wir aber fest: Nicht jede Klinik soll alles machen. Wir brauchen klare Qualitätsstandards für einzelne Leistungen. Nur wenn genug Fachärzte vor Ort sind, dürfen Leistungen angeboten und abgerechnet werden.“ (Foto von Egor Ivlev auf Unsplash)

 

Dabei nimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf aktuelle Herausforderungen Rücksicht – und stellt zentrale Anpassungen vor, um die Reform praxistauglich zu gestalten.

Warken: „Wir machen die Reform alltagstauglich“

Am 3. Juli 2025 traf sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder, um über die konkrete Umsetzung zu beraten. Dabei stellte sie klar: „Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber alltagstauglich ist.“ 

Die Länder sollen mehr Zeit für die Umsetzung erhalten, insbesondere Kliniken im ländlichen Raum bekommen mehr Spielraum. „Wir schaffen Ausnahmemöglichkeiten, aber halten an den Grundprinzipien fest: Nicht jede Klinik soll alles machen. Wir brauchen klare Qualitätsstandards. Nur wenn genug Fachärzte vor Ort sind, dürfen Leistungen angeboten und abgerechnet werden.“

Geplante Anpassungen im Überblick:

  • Sofort-Transformationskosten: Krankenhäuser sollen rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 finanziell entlastet werden – mit insgesamt 4 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
  • Transformationsfonds: Die Finanzierung soll künftig aus Bundesmitteln anstatt aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen.
  • Ausnahmen für ländliche Regionen: Länder erhalten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Genehmigung von Ausnahmen und bei der Gestaltung regionaler Kooperationen.
  • Leistungsgruppen & Qualitätskriterien: Die Zahl der Leistungsgruppen wird auf 61 reduziert. Zudem sind kurzfristige Anpassungen bei Qualitätsanforderungen, den Regeln für Belegärztinnen und -ärzte sowie bei Arbeitszeitvorgaben (38,5-Stunden-Woche) geplant.
  • Zwischenfristen & Vorhaltevergütung: Die Fristen zur Einführung der Vorhaltevergütung werden verlängert. Die budgetneutrale Phase soll nun die Jahre 2026 und 2027 umfassen, gefolgt von einer Konvergenzphase 2028–2029.

 

Lauterbach: Kliniken brauchen die Reform – jetzt

Bereits im November 2024 hatte Karl Lauterbach als damaliger Bundesgesundheitsminister betont: „Viele Kliniken warten schon lange auf die Wende im Gesundheitswesen. Die Alternative sei ein unkontrolliertes Krankenhaussterben.“ Nachdem die Reform den Bundesrat passierte, zeigte sich Lauterbach erleichtert: „Mit der Krankenhausreform wird die Behandlung in Kliniken besser – auch auf dem Land. Die Chancen steigen, dass notwendige schwere Operationen gelingen, und die Menschen erhalten besseren Zugang zu Fachärzten.“

Systemwandel mit Struktur: Weniger Kliniken, mehr Spezialisierung

Die Reform sieht vor, die Zahl der derzeit rund 1.900 Klinikstandorte deutlich zu reduzieren. Ziel ist es, Qualität durch Spezialisierung zu steigern und zugleich die Finanzierung neu zu strukturieren. Zentrale Elemente sind:

  • Vorhaltevergütung: Krankenhäuser erhalten künftig Vergütung nicht nur für erbrachte Leistungen, sondern auch für das bloße Vorhalten wichtiger Strukturen – sofern Qualitätskriterien erfüllt sind.
  • Level-1i-Kliniken: Neue sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen regionale Lücken schließen und eine wohnortnahe Grundversorgung sichern.
  • Abbau von Bürokratie & ökonomischem Druck: Die Reform will die Kliniken von unnötigen Verwaltungslasten entlasten und Planungssicherheit schaffen.

 

Warken kündigte an, dass weitere gesetzgeberische Details, etwa zur Definition von Fachkrankenhäusern und zur Anrechnung von Fachärzten je Leistungsgruppe, zu einem späteren Zeitpunkt präzisiert werden.

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