Wort & Bild Verlag vs. BMG


Das Nationale Gesundheitsportal des BMG darf vorerst fortgeführt werden. Der Wort & Bild Verlag hatte im Juni 2023 erst Recht dagegen bekommen.

Der Wort & Bild Verlag fordert eine klare Trennung von Staat und privatwirtschaftlicher Presse. (Foto: Screenshot Website / PM—Report)

 

Hintergrund ist, dass der Wort & Bild Verlag in dem Angebot vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), Gesundheitsinformationen auf dem Nationalen Gesundheitsportal zur Verfügung zu stellen, eine unzulässige staatliche Konkurrenz sieht. Das Landgericht Bonn hatte entschieden, dass das Portal „die Grenzen des staatlichen Informationshandelns überschreitet.“

Eine abschließende Entscheidung dazu sollte das Oberlandesgericht Köln treffen, gab diese nun aber an das Verwaltungsgericht Köln weiter. Und bis dahin kann das Ministerium sein Portal weitermachen.

Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigenen Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de: Mit Artikeln in verschiedenen Rubriken wie „Krankheiten“, „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“. Das Landgericht Bonn betonte im Juni 2023, dass „dies eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse durch das Ministerium ist.“ Zu dem Zeitpunkt gab es Befürworter, aber auch andere Meinungen zu dem Urteil.

Der Verlag selber kritisiert, dass sich das Gericht mit seiner Entscheidung „in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der weiteren Zivilgerichte in vergleichbaren Fällen setzt, in denen sich der Staat auf dem Markt der privatwirtschaftlichen Presse betätigte. Diese Rechtsunsicherheit führt zu einer Beschneidung des effektiven Rechtsschutzes.“

Andreas Arntzen, Vorsitzender der Verlagsgeschäftsführung, betont: „Fälle, in denen sich der Staat zur privaten Presse in den Wettbewerb begibt, müssen auch weiterhin vor den Wettbewerbsgerichten im Zivilrechtsweg entschieden werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass im Ergebnis das überzeugend begründete Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt werden wird.“ 

Und er fordert nachdrücklich, dass „die Aufgabenverteilung zwischen Staat und Presse klar getrennt bleibt, wir und alle anderen Presseverlage wirtschaftlich arbeiten können.“

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