
Lauterbach ist von der ePA überzeugt: „Für Patientinnen und Patienten bringt die Einführung der elektronischen Patientenakte viele Vorteile. Die ePA ermöglicht es, Behandlungen transparenter und effizienter zu gestalten... Auch die Forschung profitiert davon. Ärztinnen und Ärzte können auf Befunde, Medikationspläne oder Arztbriefe digital zugreifen... “ (Photo by National Cancer Institute on Unsplash)
Politik, Ärzteschaft und Versicherungen setzen große Hoffnungen in das Mammutprojekt – nicht ohne Herausforderungen.
„Die ePA wird die Medizin stark verändern!“ Mit dieser Ansage unterstrich Noch-Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der DMEA in Berlin die Bedeutung der digitalen Transformation für das Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte gilt dabei als zentraler Baustein – gemeinsam mit dem Ausbau der Telemedizin, der Nutzung von KI sowie dem Forschungsdatenzentrum.
Mit rund 70 Millionen potenziellen Nutzer:innen handelt es sich bei der ePA um das größte Digitalprojekt Deutschlands. Das Ziel ist es, Behandlungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig auf alle relevanten Patientendaten wie Befunde, Medikationspläne oder Arztbriefe digital zugreifen können. Das verspricht nicht nur eine bessere Versorgung, sondern auch weniger Doppeluntersuchungen und eine erhebliche Entlastung im Praxisalltag.
Auch für Patientinnen und Patienten bedeutet die ePA mehr Kontrolle: Über eine App können sie ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten und Zugriffsrechte individuell steuern. Laut Lauterbach stehe das Projekt kurz vor der sogenannten „Hochlaufphase“ – der entscheidenden Phase der flächendeckenden Einführung.
Privatversicherte ziehen nach: GesundheitsID statt Gesundheitskarte
Ab Ende April können auch Privatversicherte die ePA nutzen – zunächst auf freiwilliger Basis. Dafür swird auf eine digitale Identität namens „GesundheitsID“ gesetzt, die über ein Ident-Verfahren vergeben wird. Eine elektronische Gesundheitskarte ist hier nicht notwendig. Laut Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, bieten bereits erste Versicherer entsprechende Lösungen an. Bis Ende 2025 soll die Mehrheit der Privatversicherten angebunden sein.
Allerdings mahnt die PKV auch gesetzliche Anpassungen an. So fehle aktuell noch die Grundlage für eine flächendeckende technische Anbindung – insbesondere für die Vergabe der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR), die für viele digitale Anwendungen erforderlich ist.
Stufenweise Einführung: Praxen erhalten Zeit zur Vorbereitung
Auch aus der ärztlichen Selbstverwaltung gibt es Zustimmung – allerdings mit klaren Erwartungen an die Umsetzung. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), begrüßt ausdrücklich den sogenannten „Soft-Start“. Die ePA kann ab dem 29. April freiwillig genutzt werden, ab dem 1. Oktober wird die Nutzung verpflichtend – allerdings ohne Sanktionen im ersten Jahr. Ziel sei es, den Praxen ausreichend Zeit zu geben, sich technisch und organisatorisch vorzubereiten.
Der schrittweise Einstieg trägt auch der Realität in vielen Arztpraxen Rechnung: Die erforderlichen Module für die Praxisverwaltungssysteme (PVS) stehen teils erst ab Ende April zur Verfügung und werden sukzessive ausgerollt. Wo diese noch fehlen oder technische Probleme auftreten, können sich Praxen an ihre IT-Dienstleister oder Systemhersteller wenden.
Datensicherheit und Kinderschutz: Sensible Themen mit Lösungen
Die Einführung der ePA war zuletzt auch wegen Datenschutzbedenken in die Kritik geraten. Sicherheitslücken, die Ende 2024 vom Chaos Computer Club aufgedeckt worden waren, konnten laut Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) inzwischen geschlossen werden.
Ein weiteres sensibles Thema betrifft den Umgang mit Daten von Kindern und Jugendlichen. Hier wurde gemeinsam mit der KBV eine Regelung gefunden: Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, ePA-Daten für unter 15-Jährige zu übermitteln, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht. Solche Fälle müssen dokumentiert werden, entsprechende Richtlinien schaffen Rechtssicherheit.
Die ePA kommt
Mit dem Start der ePA tritt Deutschland in eine neue Phase der digitalen Gesundheitsversorgung ein. Die Grundpfeiler sind gelegt, die politischen Signale klar – dabei werden die nächsten Monate entscheidend sein: Nur wenn Technik, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit zusammenpassen, kann die ePA ihr volles Potenzial entfalten.
ePA: Wird das deutsche Gesundheitswesen nun endlich digital?
Zu dem Thema fragen wir kurz nach bei Daniel Schaller, Chief Client Officer der good healthcare group, in unserem Podcast. Er ordnet für uns das E-Rezept und die ePA ein.
Gesundheitssystem: Warum die elektronische Patientenakte dieses voranbringt
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